
Zuschüsse für innovative Hamburger Startups mit Fokus auf digitale Geschäftsmodelle
Anzahl geförderter Teams
bew. Fördervolumen seit 2018
Ø Förderungen pro Jahr
Stand: 31.12.2025
Mit dem Förderprogramm InnoFounder unterstützen wir ambitionierte Gründer:innen und Gründungsteams in der Vorgründungs- und Gründungsphase durch einen pauschalen, personenbezogenen Zuschuss zur Finanzierung des Lebensunterhalts und der mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Kosten. Ziel ist es die Hamburger Startup-Szene zu stärken und zum Aufbau vielversprechender Unternehmen beizutragen.
Natürliche Personen oder rechtsfähige Personen-gesellschaften (z.B. GbR), deren Gründung bzw. Beginn der Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 1 Jahr zurückliegt
Juristische
Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr alt sind gemäß Handelsregistereintragung
Antragstellende mit Unternehmenssitz in Hamburg oder – bei natürlichen Personen und Personengesellschaften – mit Wohnsitz von mindestens der Hälfte der Gründer:innen in Hamburg
Projekte müssen
überwiegend in Hamburg
umgesetzt werden
Startups, die zusätzlich die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen verfolgen, sind ausdrücklich erwünscht. Solltet ihr allerdings mit eurem Startup Maßnahmen umsetzen, die auf unserer ESG-Ausschlussliste stehen, können wir euch nicht unterstützen.
Personenbezogener
Zuschuss von bis zu
75.000 €
Feedback zum
Geschäftsmodell und
Probe-Pitch während der Antragstellung
Vernetzung
in einem der größten Startup-Netzwerke Hamburgs
Betreuung
und Unterstützung während der Förderphase
Die Förderung beträgt bis zu 2.500 € pro Gründungsmitglied und Monat und wird für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt. Insgesamt können bis zu 75.000 € pro Gründungsvorhaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt werden. Pro
Gründungsteam können maximal drei Personen gefördert werden.
Die Zuwendung wird an das Unternehmen ausgezahlt und kann zur Deckung sämtlicher im Rahmen der Gründung entstehender Kosten verwendet werden – dazu zählen unter anderem Personalaufwendungen, Sachmittel und weitere projektbezogene Ausgaben. Die Höhe des monatlichen Zuschusses orientiert sich am tatsächlichen zeitlichen Engagement der geförderten Gründungsmitglieder und ist insofern an einzelne Personen gebunden.
Der InnoFounder-Vergabeausschuss tagt circa alle acht Wochen. Die Mitglieder des Vergabeausschusses vertreten die folgenden Institutionen: Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI), Sparkasse Hamburg, Universität Hamburg, TuTech Innovation, Handelskammer Hamburg, Zive GmbH, Partners in Clime und Hamburg Kreativ Gesellschaft.
In der Regel dauert der gesamte Prozess etwa zwölf Wochen. Plant daher bitte unter Berücksichtigung der Altersgrenzen für Bewerbungen ausreichend Zeit im Vorfeld ein!
Für eure Bewerbung solltet ihr ein Pitch Deck mit maximal 20 Slides vorbereiten und die Projektbeschreibung (siehe unten in dem Downloads) mit maximal fünf Seiten ausfüllen. Ob ihr euch auf Deutsch oder Englisch bewerbt, spielt dabei keine Rolle. Weitere Dokumente müsst ihr nicht mitschicken. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über unser Online-Formular.
Euer aussagekräftiges Pitch Deck sollte die folgenden Informationen beinhalten:
Die Förderprogramme InnoFounder, InnoRampUp, InnoImpact und InnoFinTech sind nicht kombinierbar – lediglich die Förderung durch eines der genannten Programme ist möglich.
Solltet ihr noch weitere Fragen haben, schaut gerne in die InnoFounder FAQs und die Förderrichtlinie (DE / EN). Wenn danach noch Fragen offen sind, zögert nicht und ruft uns gerne an.
Es werden neuartige und innovative, hauptsächlich digitale Gründungsvorhaben und bereits gegründete Startups gefördert, deren innovativen Produkte sich signifikant vom Wettbewerb abheben und besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung aufgrund der Neuartigkeit mit sich bringen. Das Kernprodukt des Startups darf kein Dienstleistungsaspekt, sondern Potenzial zur Skalierung aufweisen. Des Weiteren zeichnen sie sich durch gute Aussichten auf wirtschaftlichen Erfolg (insbesondere Marktpotenzial und wirtschaftliche Tragfähigkeit) aus.
Gefördert werden natürliche Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. GbR), sofern sie die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen haben bzw. diese weniger als ein Jahr Bestand hat, und juristische Personen (z.B. UG/GmbH), die weniger als ein Jahr bestehen. Bei juristischen Personen gilt der Eintrag in das Handelsregister. Bereits gegründete Unternehmen müssen weniger als 5 Mitarbeiter/innen (inkl. tätiger Gründer/innen) beschäftigen und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme darf 500 T€ nicht übersteigen.
Wir geben keinen Soll-Status vor. Prinzipiell kann sich euer Gründungsvorhaben in der Ideenphase befinden. Allerdings wird sich eure Geschäftsidee im Wettbewerb mit anderen befinden, die sich ebenfalls um die InnoFounder-Mittel bewerben. Eure Chance, zu einem Gespräch eingeladen zu werden, erhöht sich bspw. entscheidend, wenn ihr bereits einen Prototyp, MVP, Empfehlungsschreiben oder Absichtserklärungen vorweisen könnt.
Selbstverständlich dürft ihr bereits an Eurer Gründungsidee arbeiten - das solltet ihr im besten Fall sogar. Lediglich das konkrete Vorhaben im Rahmen eurer Startup-Tätigkeit, wofür ihr die InnoFounder Förderung nutzen würdet, solltet ihr noch nicht gestartet haben. Denn im Rahmen der Bewerbung um InnoFounder-Mittel definiert ihr mit Hilfe von Meilensteinen, einem Zeitplan und einem eindeutigen Titel ein konkretes Projekt im Rahmen eures Gründungsvorhabens, das ihr mit InnoFounder-Mitteln umsetzen möchtet.
Der erste Schritt besteht darin, uns eine Projektbeschreibung und ein Pitch Deck über unser Online Bewerbungsformular auf unserer Website zukommen zu lassen. Sollten wir nach der Sichtung eurer Unterlagen zu dem Schluss kommen, dass unser Förderprogramm für euch in Frage kommt, laden wir euch im zweiten Schritt zu einem vertiefenden Gespräch ein. Wenn ihr uns im persönlichen Gespräch überzeugen könnt und weiterhin zum InnoFounder-Programm passt, werden wir euch im dritten Schritt durch den Antragsprozess begleiten und bei der Erstellung der Antragsunterlagen unterstützen. Ihr erhaltet dadurch die Gelegenheit, eure Geschäftsidee vor dem InnoFounder-Vergabeausschuss zu präsentieren, der über die Förderung eures Projekts abstimmt. Ihr erhaltet direkt nach der Ausschusssitzung die Information, ob ihr gefördert werden sollt.
Ihr könnt uns eure Bewerbungsunterlagen sowohl auf Englisch, als auch auf Deutsch schicken. Der etwaige Antragsprozess findet allerdings in deutscher Sprache statt. Die Präsentation vor dem Vergabeausschuss kann in englischer Sprache stattfinden.
Im InnoFounder-Vergabeausschuss sind beispielsweise die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation, Sparkasse Hamburg, Universität Hamburg, TuTech Innovation GmbH, Handelskammer Hamburg, Partners in Clime oder Hamburg Kreativ Gesellschaft vertreten.
Bitte plant mindestens drei Monate vom Erstkontakt bis zum etwaigen Bewilligungsbescheid ein. Hintergrund: Der Vergabeausschuss kommt im Durchschnitt etwa alle 6 - 8 Wochen zusammen, um über die Antragsteller zu entscheiden. In der Regel dauert die Erstellung eines vollständigen Antrags inklusive Anlagen ebenfalls ein paar Wochen. Bei zumeist starker Nachfrage nach dem Förderprogramm kann es zudem zu natürlichen Wartezeiten kommen.
Solltet ihr die Antragsunterlagen über Dritte erhalten haben, so möchten wir euch bitten, auf eine Zusendung zu verzichten und den oben beschriebenen Prozess einzuhalten. Um euer Geschäftsmodell hinsichtlich Förderfähigkeit zügig bewerten zu können, benötigen wir zunächst nur wenige aussagekräftige Informationen von euch, das sind die Projektbeschreibung sowie ein starkes Pitch Deck. Erst wenn wir zu dem Schluss kommen, dass euer Projekt zum InnoFounder-Programm passen könnte, gehen wir gemeinsam die nächsten Schritte mit euch.