
Zuschüsse für innovative Hamburger Startups im Bereich Social Entrepreneuship
Anzahl geförderter Teams
bew. Fördervolumen seit 2023
Ø Förderungen pro Jahr
Stand: 31.03.2026
Mit dem Zuschussprogramm InnoImpact unterstützen wir ambitionierte Gründer:innen und Gründungsteams von innovativen sozialen Startups in der Vorgründungs- und Gründungsphase durch einen pauschalen Zuschuss. Gefördert werden innovative und gemeinwohlorientierte Startups und Sozialunternehmen aller Branchen. Ziel ist es die Hamburger Social Entrepreneurship-Szene zu stärken und zum Aufbau vielversprechender Unternehmen beizutragen.
Natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. GbR), deren Gründung bzw. Beginn der Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 1 Jahr zurückliegt
Juristische Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung i.d.R. nicht älter als 2 Jahre sind
Antragstellende mit Unternehmens-
bzw. Vereinssitz in Hamburg oder – bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften – mit Wohnsitz von mindestens der Hälfte der Gründer:innen in Hamburg
Projekte müssen
überwiegend in Hamburg
umgesetzt werden
Solltet ihr mit eurem Startup Maßnahmen umsetzen, die auf unserer ESG-Ausschlussliste stehen, können wir euch nicht unterstützen.
Personenbezogener
Zuschuss von bis zu
75.000 €
Feedback zum
Geschäftsmodell und
Probe-Pitch während der Antragstellung
Vernetzung
in einem der größten Startup-Netzwerke Hamburgs
Betreuung
und Unterstützung während der Förderphase
Die Mitglieder des Vergabeausschusses vertreten die folgenden Institutionen: Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation, Northern Business School Hamburg, Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg (GovTechHH), GLS Bank, SMY Ventures GmbH, Hacker School gGmbH, SEND e.V., und Leuphana Universität Lüneburg.
In der Regel dauert der gesamte Prozess etwa zwölf Wochen. Bitte nehmt mindestens 14 Tage vor dem Ablauf der Jahresfrist (Handelsregistereintrag ist maßgeblich) Kontakt zu uns auf, damit wir prüfen können, ob Euer Startup grundsätzlich zum Förderprogramm passt, und ihr gegebenenfalls noch vor Ablauf der Frist einen offiziellen Antrag stellen könnt.
Für eure Bewerbung solltet ihr einen Pitch Deck mit maximal 20 Slides vorbereiten und die Projektbeschreibung mit maximal fünf Seiten ausfüllen. Ob ihr euch auf Deutsch oder Englisch bewerbt, spielt dabei keine Rolle. Weitere Dokumente müsst ihr nicht mitschicken. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über unser Online-Formular.
Euer aussagekräftiges Pitch Deck sollte die folgenden Informationen beinhalten:
Die Förderprogramme InnoImpact, InnoFounder, InnoRampUp und InnoFinTech sind nicht kombinierbar – lediglich die Förderung durch eines der genannten Programme ist möglich.
Solltet ihr noch weitere Fragen haben, schaut gerne in die InnoImpact FAQs und die Förderrichtlinie (DE / EN).
Wenn danach noch Fragen offen sind, zögert nicht und ruft uns gerne an.
Gefördert werden innovative und gemeinwohlorientierte Gründungsvorhaben sowie bereits gegründete Startups, die einen klaren Fokus auf die Lösung eines gesamtgesellschaftlich relevanten Problems legen. Das sozial oder ökologisch innovative Produkt bzw. die Dienstleistung soll sich signifikant von bestehenden Lösungsansätzen oder Wettbewerbern abheben. Wichtig ist auch, dass die Gemeinwohlorientierung langfristig im Unternehmen verankert ist - sei es durch die Wahl einer entsprechenden Unternehmensform oder durch eine entsprechende Satzung. Neben der angestrebten gesellschaftlichen
Wirkung (mit Potenzial zur Wirkungsskalierung) zeichnen sich Gründungsvorhaben durch gute Aussichten auf wirtschaftliche Tragfähigkeit aus. Vorhaben, die dauerhaft (ausschließlich) von externer Finanzierung abhängig sind, sind nicht förderfähig und der angestrebte Finanzierungsmix muss zumindest teilweise umsatzbasiert sein.
Geschäftsideen, die primär auf Beratungsleistungen basieren, können im Rahmen von InnoImpact nur in sehr seltenen Ausnahmefällen gefördert werden. Ebenso sind Projekte mit einem „klassischen“ Geschäftsmodell und einem klaren Fokus auf Gewinnmaximierung oder Exit-Orientierung nicht förderfähig - auch wenn das angebotene Produkt oder die Dienstleistung potenziell einen positiven Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der SDGs leisten kann.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. GbR), sofern sie ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen haben oder diese nicht länger als ein Jahr besteht, sowie juristische Personen (z.B. UG/GmbH), die in der Regel nicht länger als zwei Jahre bestehen dürfen. Bei juristischen Personen ist die Eintragung im Handelsregister maßgeblich.
Wir geben keinen Soll-Status vor. Grundsätzlich kann sich euer Gründungsvorhaben auch noch in der Ideenphase befinden. Allerdings steht eure Geschäftsidee im Wettbewerb mit anderen, die sich ebenfalls um InnoImpact-Mittel bewerben. Eure Chancen, zu einem Gespräch eingeladen zu werden, erhöhen sich beispielsweise deutlich, wenn ihr bereits einen Prototyp, ein MVP, erste Pilotprojekte, Empfehlungsschreiben oder Absichtserklärungen möglicher Kunden oder Partnerorganisationen vorweisen könnt.
Selbstverständlich dürft ihr bereits an Eurer Gründungsidee arbeiten. Bei der Erstellung der Antragsunterlagen für den InnoImpact-Vergabeausschuss definiert ihr mit Hilfe von Meilensteinen, einem Zeitplan und einem eindeutigen Titel ein konkretes Projekt im Rahmen eures Gründungsvorhabens, das mit den InnoImpact-Mitteln umgesetzt werden soll. Dieses Projekt darf noch nicht begonnen haben.
Ihr könnt uns eure Bewerbungsunterlagen sowohl auf Englisch, als auch auf Deutsch schicken. Der etwaige Antragsprozess findet allerdings in deutscher Sprache statt. Die Präsentation vor dem Vergabeausschuss kann in englischer Sprache stattfinden.
Im Vergabeausschuss von InnoImpact sind unter anderem die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation, Northern Business School Hamburg, Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg (GovTechHH), GLS Bank, SMY Ventures GmbH, Hacker School gGmbH, SEND e.V., und Leuphana Universität Lüneburg vertreten.
Von der Einreichung der Bewerbungsunterlagen bis zum möglichen Bewilligungsbescheid bzw. Förderbeginn sind mindestens drei Monate einzuplanen. Hintergrund: Der Vergabeausschuss tagt ungefähr alle 12 Wochen, um über die Projekte der Antragsteller zu entscheiden. Die Erstellung eines vollständigen Antrags inklusive der Anlagen dauert in der Regel ebenfalls einige Wochen. Bei starker Nachfrage nach dem Förderprogramm kann es darüber hinaus zu natürlichen Wartezeiten kommen.
Solltet ihr die Antragsunterlagen über Dritte erhalten haben, so möchten wir euch bitten, auf eine Zusendung per Mail zu verzichten und den oben beschriebenen Prozess einzuhalten. Um die Förderfähigkeit eures Geschäftsmodells schnell beurteilen zu können, benötigen wir von euch zunächst nur die oben genannte Projektbeschreibung sowie ein aussagekräftiges Pitch Deck. Erst wenn wir zu dem Schluss kommen, dass euer Projekt zu dem InnoImpact Programm passen könnte, gehen wir gemeinsam mit euch die nächsten Schritte.
Die Förderprogramme InnoImpact, InnoFounder, InnoRampUp und InnoFinTech sind nicht kombinierbar – lediglich die Förderung durch eines der genannten Programme ist möglich.