Der Innovationsstarter Fonds beteiligt sich an Ihrem Startup und stellt Ihnen damit Risikokapital zur Verfügung.
Konditionen
Der Fonds beteiligt sich mit bis zu 1,5 Mio. € an einem Startup. Pro Finanzierungsrunde können bis zu 0,8 Mio. € investiert werden.
Voraussetzungen
Damit ein Unternehmen für eine Finanzierung durch den Innovationsstarter Fonds in Betracht kommt, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG)
- Kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Bilanzsumme < 10 Mio. €)
- Junges Unternehmen, maximal 5 Jahre alt
- Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg
- Innovative Geschäftsidee
Der Innovationsstarter Fonds Hamburg ist nicht auf spezielle Branchen beschränkt. Echte Gründungsfinanzierungen liegen genauso im Fokus wie spätere Runden.
Erwartungen
Finanzierungsanfragen sind für den Innovationsstarter Fonds Hamburg genau dann spannend, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Signifikantes Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial
- Überzeugendes Gründer- bzw. Managementteam mit Unternehmergeist
- Starke technologische bzw. produktseitige Alleinstellungsmerkmale
- Überzeugender Kundennutzen
- Attraktives Marktpotenzial
- Gemeinsames Ziel eines Exits innerhalb von 3 – 8 Jahren
Den finanzierten Unternehmen bieten wir zusätzlich zu den bereitgestellten Finanzmitteln erhebliche Mehrwerte. Neben dem Zugang zu unserem Netzwerk unterstützen wir unsere Investments aktiv in operativen und strategischen Belangen, bei der Akquisition von Finanzierungsrunden und bei einem Verkauf oder Börsengang.
Beteiligungsprozess
Wir verfolgen einen mehrstufigen Beteiligungsprozess. Nachdem wir Sie telefonisch, per Email (bitte an ifh@innovationsstarter.com) oder auf einer Veranstaltung kennengelernt haben, prüfen wir anhand Ihres Pitch Decks oder Ihres Business Plans, ob Ihr Unternehmen die formalen Kriterien für eine Beteiligung erfüllt. Finden wir zudem Ihr Geschäftskonzept spannend, laden wir Sie zu einem ersten persönlichen Gespräch ein. Können Sie uns als Managementteam überzeugen, starten wir unsere Due Diligence. Davor erhalten Sie von uns ein Termsheet mit allen wesentlichen Konditionen einer möglichen Beteiligung.
Nach positivem Abschluss einer sorgfältigen Prüfung Ihres Unternehmens erhalten Sie die Gelegenheit, Ihr Unternehmen vor dem Investitionsausschuss des Innovationsstarter Fonds Hamburg zu präsentieren. Gelingt es Ihnen, die Jury zu überzeugen, erfolgt die Erstellung der Verträge und die notarielle Beurkundung der Beteiligung.
Weitere Informationen zum Innovationsstarter Fonds Hamburg können Sie unseren Beteiligungsgrundsätzen entnehmen, die Sie in unserem Download-Bereich entnehmen. Bei Fragen rufen Sie unser Innovationsstarter-Team gern an.
Der Innovationsstarter Fonds Hamburg ist eine Initiative der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Fonds hat ein Volumen von 15 Mio. EUR. Das Geld wird zu gleichen Teilen von der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt.
Co-Finanzierungsmöglichkeit
Die Beteiligungen des Innovationsstarter Fonds erfolgen regelmäßig gemeinsam mit weiteren Finanzierungspartnern, wie Venture Capital Gesellschaften, Business Angels oder Industrieunternehmen, welche sich zu den gleichen Konditionen wie der Innovationsstarter Fonds beteiligen. Die Co-Finanzierung erfolgt fallweise auf Ebene der einzelnen Beteiligungen. Die Möglichkeit der Co-Finanzierung steht dabei grundsätzlich allen institutionellen Investoren und Business Angels offen. Es erfolgt eine Zusammenarbeit sowohl mit deutschen als auch europäischen und internationalen Investoren. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme im Falle des grundsätzlichen Interesses an Beteiligung oder auch an einem Investment in eines unserer Portfoliounternehmen.
Die eigentliche Auswahl der Co-Investoren erfolgt bei entsprechendem Finanzierungsbedarf jedoch grundsätzlich durch das jeweils zu finanzierende Unternehmen bzw. dessen Gesellschafter. Da der Innovationsstarter Fonds ausschließlich Minderheitsbeteiligungen eingeht, kann er einen Investor nicht bevorzugen.