InnoRampUp



Zuschüsse für innovative Hamburger DeepTech Startups


0

Anzahl geförderter Teams

0+

bew. Fördervolumen seit 2013

0

Ø Förderungen pro Jahr

Stand: 31.03.2026

Was ist das InnoRampUp-Programm?

Mit InnoRampUp unterstützen wir Hamburger Startups aus dem DeepTech-Bereich mit Zuschüssen, um die hiesige Startup-Szene zu stärken und zum Aufbau aussichtsreicher Unternehmen beizutragen.


DeepTech — Die Abgrenzung zu klassischen digitalen Geschäftsmodellen

DeepTech Startups entwickeln Lösungen die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen oder ingenieurtechnischen Innovationen basieren und deren Entwicklung erhebliche technologische oder wissenschaftliche Durchbrüche erfordert.


Anders als klassische digitale Geschäftsmodelle, die oft auf schnell skalierbaren Consumer-Apps oder Geschäftsmodellinnovationen fußen, sind DeepTech-Startups keine Internetunternehmen im herkömmlichen Sinne. Sie entwickeln transformative Technologien, die das Potenzial haben, ganze Branchen und unser Leben nachhaltig zu verändern.

Welche formalen Kriterien müssen erfüllt sein, um förderfähig zu sein?

Kleines Unternehmen, das zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre ist (gemäß Handelsregistereintragung und KMU-Definition der

Europäischen Kommission)

Unternehmenssitz in Hamburg

Projekte müssen

überwiegend in Hamburg

umgesetzt werden

Welche Kriterien müssen Startups bei der Bewerbung für InnoRampUp erfüllen?

  • Lösungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen (Promotionen, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Patente) oder ingenieurtechnischen Innovationen basieren
  • Entwicklung transformativer Technologien, die das Potenzial haben, ganze Branchen und unser Leben nachhaltig zu verändern
  • Technologisch hochgradig innovative Geschäftsmodelle und Vorliegen einer IP
  • Skalierbare Geschäftsmodelle mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten und klarer Abgrenzung vom Wettbewerb
  • Prototyp oder Beta-Version sind bereits vorhanden
  • Erste Absichtserklärungen von Kunden, erste Pilotkunden und/oder erste Umsätze
  • Überzeugende Gründungspersönlichkeiten mit relevanten Kompetenzen

Startups, die zusätzlich die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen verfolgen, sind ausdrücklich erwünscht.

Solltet ihr allerdings mit eurem Startup Maßnahmen umsetzen, die auf unserer ESG-Ausschlussliste stehen, können wir euch nicht unterstützen.

Was bietet euch die InnoRampUp-Förderung?

Zuschuss von bis zu

150.000 €

Feedback zum

Geschäftsmodell und

Probe-Pitch während der Antragstellung

Vernetzung

in einem der größten Startup-Netzwerke Hamburgs

Betreuung

und Unterstützung während der Förderphase

InnoRampUp ist ein Ausgabenerstattungsprogramm. Wir erstatten euch die förderfähigen Ausgaben, die bei der Umsetzung eures Startup-Projektes entstehen. Für eine bessere Liquidität können auch Teilvorauszahlungen (Abschläge) gewährt werden.

Weitere Informationen zu den einzelnen förderfähigen Ausgaben, könnt ihr den InnoRampUp-FAQs oder der Förderrichtlinie (DE / EN) entnehmen. 

Wie läuft der Bewerbungsprozess für die InnoRampUp-Förderung ab?

Der InnoRamUp-Vergabeausschuss tagt circa alle acht Wochen. Die Mitglieder des Vergabeausschusses vertreten die folgenden Institutionen: Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI), Hamburg Invest, Handelskammer Hamburg, Bürgschaftsbank, Next Commerce Accelerator, Universität Hamburg, Technische Universität Hamburg, Startup Dock @TUHH, Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC), Joachim Herz Stiftung und Impacct GmbH.

In der Regel dauert der gesamte Prozess etwa zwölf Wochen. Bitte nehmt mindestens 14 Tage vor dem Ablauf der Jahresfrist (Handelsregistereintrag ist maßgeblich) Kontakt zu uns auf, damit wir prüfen können, ob Euer Startup grundsätzlich zum Förderprogramm passt, und ihr gegebenenfalls noch vor Ablauf der Zwei-Jahresfrist einen offiziellen Antrag stellen könnt.

Wie könnt ihr euch für die InnoRampUp-Förderung bewerben?

Für eure Bewerbung solltet ihr ein Pitch Deck mit maximal 20 Slides vorbereiten und die Projektbeschreibung (siehe unten in dem Downloads) mit maximal fünf Seiten ausfüllen. Ob ihr euch auf Deutsch oder Englisch bewerbt, spielt dabei keine Rolle. Weitere Dokumente müsst ihr nicht mitschicken. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über unser Online-Formular.

Euer aussagekräftiges Pitch Deck sollte die folgenden Informationen beinhalten:

  • Die Beschreibung des vorhandenen Problems
  • Die Beschreibung eurer innovativen DeepTech-Lösung
  • Die technischen Details eurer Innovation
  • Eure Zielkunden und den Nutzen (Mehrwert), den ihr ihnen bietet
  • Eure stärksten Wettbewerber und die Abgrenzung zu diesen
  • Die Größe und das zukünftige Potential des Marktes, auf dem ihr euch positionieren wollt
  • Euer Ertragsmodell, den Finanzbedarf und die Verwendung der Fördermittel
  • Eure Markteintrittsstrategie
  • Status Quo und eure zukünftige Roadmap
  • Eine Beschreibung von euch als Gründerteam oder dir als Einzelperson

Die Förderprogramme InnoRampUp, InnoFounder, InnoImpact und InnoFinTech sind nicht kombinierbar – lediglich die Förderung durch eines der genannten Programme ist möglich. Solltet ihr noch weitere Fragen haben, schaut gerne in die InnoRampUp FAQs und die Förderrichtlinie (DE / EN).

Wenn danach noch Fragen offen sind, zögert nicht und ruft uns gerne an.

Ansprechpartner:innen

Porträt Ronja Sturm IFB Innovationsstarter

Ronja

Sturm

Programm-Managerin

+49 40 6579 8059 -28

Porträt Dr. Isabel Höfer-Sanning IFB Innovationsstarter

Dr. Isabel Höfer-Sanning

Programm-Managerin

+49 40 6579 8059 -8

(Mo — Fr, 09.00h — 14:30h)

Jan

Gierkes

Programm-Manager

+49 40 6579 8059 -88

(Mo - Fr, 9.00h - 14.30h)

Johanne Düsterbeck

Programm-Managerin

+49 40 6579 8059 -64

(Mo & Do, 9.00h - 13.00h

Di & Mi, 9.00h - 17.00h)

InnoRampUp Portfolio


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FAQs InnoRampUp

Welche Geschäftsvorhaben werden gefördert?

Es werden technologisch hochgradig innovative Geschäftsmodelle gefördert, die Teil einer Unternehmensgründung bzw. Unternehmensaufbau sind und sich signifikant vom Wettbewerb abheben und besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung aufgrund der Neuartigkeit mit sich bringen. Grundlegend spielt das Vorhandensein einer eigener IP (Entwicklungen sind im Kern neu und einzigartig) eine entscheidende Rolle. In der Regel sollte eurer technologisches Produkt, Prozess bzw. Technologie auf fundierten wissenschaftlichen Forschungsarbeiten (Promotion, wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Patente) basieren. Des Weiteren zeichnet sich euer Vorhaben durch gute Aussichten auf wirtschaftlichen Erfolg (insbesondere Marktpotenzial und wirtschaftliche Tragfähigkeit) aus. Unser Programm ist dabei technologie-, themen- und branchenoffen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen, die weniger als zwei Jahre bestehen. Dabei gilt der Eintrag in das Handelsregister. Der Unternehmenssitz muss Hamburg sein. Zusätzlich gilt, dass Unternehmen antragsberechtigt sind, wenn sie weniger als 50 Mitarbeiter/innen (inkl. tätiger Gründer/innen) beschäftigen

und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanz 10 Mio. € nicht übersteigt. Darüber hinaus muss das Förderprojekt im Wesentlichen in Hamburg durchgeführt werden.

Wie weit muss ich mit meinem Gründungsvorhaben sein, bevor ich mich für eine InnoRampUp- Förderung bewerbe?

Wir geben keinen Soll-Status vor. Allerdings wird sich eurer Geschäftsvorhaben im Wettbewerb mit anderen Projekten befinden, die sich ebenfalls für die InnoRampUp-Mittel bewerben. In der Regel sind die geförderten Startups über die Ideen- und Konzeptphase hinaus. Eure Chance, zu einem Gespräch eingeladen zu werden, erhöht sich, wenn ihr bspw. bereits einen Prototyp, Beta-Versionen, Absichtserklärungen von Kunden, erste Pilotkunden und/oder erste Umsätze – also einen Proof of Technology und Proof of Market - vorweisen könnt.

Laut Förderrichtlinien darf das Förderprojekt noch nicht gestartet worden sein. Darf ich also noch nicht an meinem Gründungsvorhaben arbeiten?

Selbstverständlich dürft ihr bereits an eurem Gründungsvorhaben arbeiten. Im Rahmen der Bewerbung

definiert ihr mit Hilfe von Meilensteinen, einem Zeitplan und einem eindeutigen Titel einen konkreten

neuen Entwicklungsschritt als eigenständiges Projekt, welches ihr mit den InnoRampUp-Mitteln umsetzen

möchtet.

Komme ich ohne eigenes Geld aus?

Nein. Die maximale Förderquote im Programm InnoRampUp beträgt 90% und basiert auf dem Ausgabenerstattungsprinzip. Dabei wird es positiv bewertet, wenn ihr mit eigenem finanziellen Engagement zeigt, dass ihr vom Erfolg eures Geschäftsvorhaben überzeugt seid und eine gewisse Risikobereitschaft mitbringt. Zudem legen wir Wert darauf, dass Gründer sich über Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung bereits Gedanken machen und hier ihre Planung vorlegen können.

Wie funktioniert die Abrechnung der Fördermittel?

Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip. Wir erstatten euch die Ausgaben, die euch bei der Umsetzung eures

InnoRampUp-Projektes entstehen. Dafür reicht ihr eine Abrechnung bei uns ein, in welcher ihr eure Ausgaben dokumentiert. Das bedeutet, dass ihr im Normalfall zuerst mit euren finanziellen Mitteln in Vorleistung geht und anschließend diese Ausgaben erstattet bekommt. In begründeten Ausnahmen könnt ihr Abschlagszahlungen/Vorauszahlungen für einen Zeitraum von max. zwei Monaten im Voraus beantragen. Sowohl die Abrechnungsprüfung als auch die Bearbeitung von Abschlägen nimmt in der Regel wenige Wochen in Anspruch.

Welche Ausgaben können gefördert werden?

Wir versuchen die Abrechnung so einfach wie möglich zu gestalten – je nach Kostenart funktioniert die

Abrechnung jedoch ein wenig anders.

Personalausgaben:

  • Für Gründerpersonen mit 100% Arbeitseinsatz wird ein Standardeinheitskostensatz in Höhe von monatlich 2.800 € festgelegt. Bei Nebentätigkeiten der Gründer reduziert sich der Satz entsprechend des dortigen Zeiteinsatzes. Gründerpersonengehälter werden pauschal gezahlt, um die Abrechnung zu vereinfachen.
  • Personalausgaben für abhängig beschäftigte Personen werden auf Basis des im Projektzusammenhang gezahlten Arbeitnehmer-Bruttogehalts zuzüglich 20,2 % (pauschalisierter Arbeitgeber-Anteil) zu den Sozialversicherungen anerkannt.

Kosten des Geschäftsbetriebes:

  • Kosten, die für euren Geschäftsbetrieb entstehen, werden über eine Gemeinkostenpauschale abgerechnet. Grundlage für diese Pauschale sind eure Personalausgaben. Die Gemeinkostenpauschale beträgt genau 15% der Personalausgaben. Hierdurch sind dann z.B. Kosten für Miete, Büro- und IT-Ausstattung, Weiterbildungen, Versicherung oder auch übliche Reisekosten abgedeckt.

Fremdleistungskosten:

  • Fremdleistungen umfassen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts beauftragte Leistungen von Dritten, z.B. Anwaltskosten und Programmierleistungen. Bei der Beauftragung sind die Vorgaben der ANBest-P zur Vergabe von Aufträgen (siehe Abschnitt 8.1 der Förderrichtlinie) zu beachten. Diese greift, wenn die Beträge 5.000 € übersteigen.

Material, Sach- und sonstige Kosten:

  • Es können auch notwendige Material-, Sach- und sonstige Kosten (z.B. im Bereich Marketing und Patentanmeldung) übernommen werden, die nicht den Fremdleistungen zugeordnet werden können. Für die Abrechnung gelten die gleichen Regeln, wie für die Fremdleistungskosten.

Folgende Ausgaben sind förderfähig:

  • Personalausgaben (maximal 2.800€ brutto pro Monat bei Gründerpersonen)
  • Materialausgaben, Investitionsausgaben/Abschreibungen
  • Ausgaben für Qualifikation/Weiterbildung (als Teil der Gemeinkostenpauschale)
  • Marketingausgaben
  • Fremdleistungsausgaben (z. B. für Beratung, Anwaltsleistungen oder IT-Entwicklung)
  • Patentausgaben (vgl. hierzu ebenso das Angebot der WIPANO Förderung. Gegebenenfalls ist eine Förderung dieser Kosten durch InnoRampUp nicht zwingend notwendig)
  • Ausgaben für Reisen (wenn nicht bereits über die Gemeinkostenpauschale abgedeckt)
  • Ausgaben für Büroräume und Infrastrukturausgaben (als Teil der Gemeinkostenpauschale)

Folgende Ausgaben sind nicht förderfähig:

  • Ausgaben für Bewirtung und Verpflegung
  • Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden, auch wenn er in Verbindung mit dem Projekt steht
  • Eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen oder technische Anlagen
  • Anschaffung oder Leasingausgaben für PKW und Vertriebsfahrzeuge
  • Pachten, Erbbauzinsen, Grunderwerbssteuer

Ab welchem Zeitpunkt kann ich Abrechnungen einreichen?

Ihr erhaltet nach der positiven Entscheidung im Vergabeausschuss einen Bewilligungsbescheid, in dem das

Fördervolumen und das Start- und Enddatum der Förderung benannt wird. Ihr könnt Ausgaben einreichen,

die ab dem Startdatum entstanden sind. Wann die Förderung startet, legen wir gemeinsam im Rahmen der

Antragsstellung fest.

Sind Investitionsausgaben förderfähig bzw. kann ich eine größere Anschaffung über InnoRampUp erstatten lassen?

Grundsätzlich können wir Ausgaben für Investitionen (z.B. für Maschinen) über einem Wert von 800 € netto nur in Höhe der Abschreibung nach den sogenannten AfA-Tabellen erstatten, die die Nutzungsdauer von Anlagegütern bestimmen.

Achtung: Mit InnoRampUp lassen sich nur die Abschreibungen über die Projektlaufzeit fördern. Bitte beachtet, dass die Nutzungsdauer die Projektdauer i.d.R. übersteigt.

Ein Beispiel: Ihr benötigt ein Messinstrument für 12.000 €, welches nach AfA-Tabelle über 5 Jahre abzuschreiben ist. Bei linearer Abschreibung fallen damit pro Monat 200 € Abschreibungen an.

Angenommen, euer Projekt dauert 10 Monate, dann könnte die Anschaffung des Messinstrumentes demzufolge mit insgesamt 2.000 € gefördert werden.

Ich möchte Drittunternehmen mit einer Leistungserbringung beauftragen. Muss ich besondere Prozesse einhalten?

Ja. Es ist eine Vergabe nötig, wenn die Leistungen den Betrag von 5.000 € überschreiten. In den Vorgaben der ANBest-P Abschnitt 3 zur Vergabe von Aufträgen (siehe Abschnitt 8.1 der Förderrichtlinie) sind dazu alle Informationen zusammengefasst. Aufträge bis zu 5.000 € können unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben werden. Bei einen Auftragswert von > 5.000 € - 100.000 € müssen mindestens drei vergleichbare Angebote eingeholt werden und die Auswahlgründe dokumentiert werden

Wie funktioniert der Antragsprozess?

Im ersten Schritt lasst ihr uns eine Projektbeschreibung und ein Pitch Deck über unser Online Bewerbungsformular auf unserer Website zukommen. Sollten wir nach der Sichtung eurer Unterlagen zu dem Schluss kommen, dass unser Förderprogramm für euch in Frage kommt, laden wir euch im zweiten Schritt zu einem vertiefenden Gespräch ein. Wenn ihr uns darin überzeugen könnt und weiterhin zum InnoRampUp-Programm passt, begleiten wir euch im dritten Schritt durch den Antragsprozess und bei der Erstellung der Antragsunterlagen. Ihr erhaltet zudem die Gelegenheit, euch vor dem InnoRampUp Vergabeausschuss zu präsentieren, der über die Förderung eures Projekts abstimmt. Direkt im Anschluss an die Ausschusssitzung erfahrt ihr, ob ihr die Förderung erhaltet.

Kann ich Unterlagen in englischer Sprache einreichen?

Ihr könnt uns eure Bewerbungsunterlagen sowohl auf Englisch, als auch auf Deutsch schicken. Der etwaige

Antragsprozess findet allerdings in deutscher Sprache statt. Die Präsentation vor dem Vergabeausschuss kann in englischer Sprache stattfinden.

Wie viel Zeit muss ich vom ersten Kontakt bis zum möglichen Bewilligungsbescheid einrechnen?

Bitte plant mindestens drei Monate vom Erstkontakt bis zum etwaigen Bewilligungsbescheid ein. Hintergrund: Der Vergabeausschuss kommt im Durchschnitt etwa alle 8 Wochen zusammen, um über die Antragsteller zu entscheiden. In der Regel dauert die Erstellung eines vollständigen Antrags inklusive Anlagen ebenfalls ein paar Wochen. Bei zumeist starker Nachfrage nach dem Förderprogramm kann es zudem zu natürlichen Wartezeiten kommen.

Ich habe die Antragsunterlagen für InnoRampUp über einen Gründungsberater oder auf anderem Wege erhalten. Kann ich diese nun ausfüllen und direkt an Euch senden?

Solltet ihr die Antragsunterlagen über Dritte erhalten haben, so möchten wir euch bitten, auf eine Zusendung zu verzichten und den oben beschriebenen Prozess einzuhalten. Um euer Geschäftsmodell hinsichtlich Förderfähigkeit zügig bewerten zu können, benötigen wir zunächst nur die Projektbeschreibung sowie ein starkes Pitch Deck. Erst wenn wir zu dem Schluss kommen, dass euer Unternehmen zum InnoRampUp-Programm passen könnte, gehen wir gemeinsam die nächsten Schritte mit euch.

Kann ich das InnoRampUp-Programm mit anderen Förderprogrammen der IFB Innovationsstarter kombinieren?

Die Förderprogramme InnoRampUp, InnoFounder, InnoImpact und InnoFinTech sind nicht kombinierbar – lediglich die Förderung durch eines der genannten Programme ist möglich.