Anzahl geförderter Teams
bew. Fördervolumen seit 2013
Ø Förderungen pro Jahr
Stand: 31.03.2026
Mit InnoRampUp unterstützen wir Hamburger Startups aus dem DeepTech-Bereich mit Zuschüssen, um die hiesige Startup-Szene zu stärken und zum Aufbau aussichtsreicher Unternehmen beizutragen.
DeepTech — Die Abgrenzung zu klassischen digitalen Geschäftsmodellen
DeepTech Startups entwickeln Lösungen die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen oder ingenieurtechnischen Innovationen basieren und deren Entwicklung erhebliche technologische oder wissenschaftliche Durchbrüche erfordert.
Anders als klassische digitale Geschäftsmodelle, die oft auf schnell skalierbaren Consumer-Apps oder Geschäftsmodellinnovationen fußen, sind DeepTech-Startups keine Internetunternehmen im herkömmlichen Sinne. Sie entwickeln transformative Technologien, die das Potenzial haben, ganze Branchen und unser Leben nachhaltig zu verändern.
Kleines Unternehmen, das zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre ist (gemäß Handelsregistereintragung und KMU-Definition der
Europäischen Kommission)
Unternehmenssitz in Hamburg
Projekte müssen
überwiegend in Hamburg
umgesetzt werden
Startups, die zusätzlich die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen verfolgen, sind ausdrücklich erwünscht.
Solltet ihr allerdings mit eurem Startup Maßnahmen umsetzen, die auf unserer ESG-Ausschlussliste stehen, können wir euch nicht unterstützen.
Zuschuss von bis zu
150.000 €
Feedback zum
Geschäftsmodell und
Probe-Pitch während der Antragstellung
Vernetzung
in einem der größten Startup-Netzwerke Hamburgs
Betreuung
und Unterstützung während der Förderphase
InnoRampUp ist ein Ausgabenerstattungsprogramm. Wir erstatten euch die förderfähigen Ausgaben, die bei der Umsetzung eures Startup-Projektes entstehen. Für eine bessere Liquidität können auch Teilvorauszahlungen (Abschläge) gewährt werden.
Weitere Informationen zu den einzelnen förderfähigen Ausgaben, könnt ihr den InnoRampUp-FAQs oder der Förderrichtlinie (DE / EN) entnehmen.
Der InnoRamUp-Vergabeausschuss tagt circa alle acht Wochen. Die Mitglieder des Vergabeausschusses vertreten die folgenden Institutionen: Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI), Hamburg Invest, Handelskammer Hamburg, Bürgschaftsbank, Next Commerce Accelerator, Universität Hamburg, Technische Universität Hamburg, Startup Dock @TUHH, Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC), Joachim Herz Stiftung und Impacct GmbH.
In der Regel dauert der gesamte Prozess etwa zwölf Wochen. Bitte nehmt mindestens 14 Tage vor dem Ablauf der Jahresfrist (Handelsregistereintrag ist maßgeblich) Kontakt zu uns auf, damit wir prüfen können, ob Euer Startup grundsätzlich zum Förderprogramm passt, und ihr gegebenenfalls noch vor Ablauf der Zwei-Jahresfrist einen offiziellen Antrag stellen könnt.
Für eure Bewerbung solltet ihr ein Pitch Deck mit maximal 20 Slides vorbereiten und die Projektbeschreibung (siehe unten in dem Downloads) mit maximal fünf Seiten ausfüllen. Ob ihr euch auf Deutsch oder Englisch bewerbt, spielt dabei keine Rolle. Weitere Dokumente müsst ihr nicht mitschicken. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über unser Online-Formular.
Euer aussagekräftiges Pitch Deck sollte die folgenden Informationen beinhalten:
Die Förderprogramme InnoRampUp, InnoFounder, InnoImpact und InnoFinTech sind nicht kombinierbar – lediglich die Förderung durch eines der genannten Programme ist möglich. Solltet ihr noch weitere Fragen haben, schaut gerne in die InnoRampUp FAQs und die Förderrichtlinie (DE / EN).
Wenn danach noch Fragen offen sind, zögert nicht und ruft uns gerne an.

Johanne Düsterbeck
Programm-Managerin
+49 40 6579 8059 -64
(Mo & Do, 9.00h - 13.00h
Di & Mi, 9.00h - 17.00h)
Es werden technologisch hochgradig innovative Geschäftsmodelle gefördert, die Teil einer Unternehmensgründung bzw. Unternehmensaufbau sind und sich signifikant vom Wettbewerb abheben und besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung aufgrund der Neuartigkeit mit sich bringen. Grundlegend spielt das Vorhandensein einer eigener IP (Entwicklungen sind im Kern neu und einzigartig) eine entscheidende Rolle. In der Regel sollte eurer technologisches Produkt, Prozess bzw. Technologie auf fundierten wissenschaftlichen Forschungsarbeiten (Promotion, wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Patente) basieren. Des Weiteren zeichnet sich euer Vorhaben durch gute Aussichten auf wirtschaftlichen Erfolg (insbesondere Marktpotenzial und wirtschaftliche Tragfähigkeit) aus. Unser Programm ist dabei technologie-, themen- und branchenoffen.
Gefördert werden Unternehmen, die weniger als zwei Jahre bestehen. Dabei gilt der Eintrag in das Handelsregister. Der Unternehmenssitz muss Hamburg sein. Zusätzlich gilt, dass Unternehmen antragsberechtigt sind, wenn sie weniger als 50 Mitarbeiter/innen (inkl. tätiger Gründer/innen) beschäftigen
und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanz 10 Mio. € nicht übersteigt. Darüber hinaus muss das Förderprojekt im Wesentlichen in Hamburg durchgeführt werden.
Wir geben keinen Soll-Status vor. Allerdings wird sich eurer Geschäftsvorhaben im Wettbewerb mit anderen Projekten befinden, die sich ebenfalls für die InnoRampUp-Mittel bewerben. In der Regel sind die geförderten Startups über die Ideen- und Konzeptphase hinaus. Eure Chance, zu einem Gespräch eingeladen zu werden, erhöht sich, wenn ihr bspw. bereits einen Prototyp, Beta-Versionen, Absichtserklärungen von Kunden, erste Pilotkunden und/oder erste Umsätze – also einen Proof of Technology und Proof of Market - vorweisen könnt.
Selbstverständlich dürft ihr bereits an eurem Gründungsvorhaben arbeiten. Im Rahmen der Bewerbung
definiert ihr mit Hilfe von Meilensteinen, einem Zeitplan und einem eindeutigen Titel einen konkreten
neuen Entwicklungsschritt als eigenständiges Projekt, welches ihr mit den InnoRampUp-Mitteln umsetzen
möchtet.
Nein. Die maximale Förderquote im Programm InnoRampUp beträgt 90% und basiert auf dem Ausgabenerstattungsprinzip. Dabei wird es positiv bewertet, wenn ihr mit eigenem finanziellen Engagement zeigt, dass ihr vom Erfolg eures Geschäftsvorhaben überzeugt seid und eine gewisse Risikobereitschaft mitbringt. Zudem legen wir Wert darauf, dass Gründer sich über Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung bereits Gedanken machen und hier ihre Planung vorlegen können.
Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip. Wir erstatten euch die Ausgaben, die euch bei der Umsetzung eures
InnoRampUp-Projektes entstehen. Dafür reicht ihr eine Abrechnung bei uns ein, in welcher ihr eure Ausgaben dokumentiert. Das bedeutet, dass ihr im Normalfall zuerst mit euren finanziellen Mitteln in Vorleistung geht und anschließend diese Ausgaben erstattet bekommt. In begründeten Ausnahmen könnt ihr Abschlagszahlungen/Vorauszahlungen für einen Zeitraum von max. zwei Monaten im Voraus beantragen. Sowohl die Abrechnungsprüfung als auch die Bearbeitung von Abschlägen nimmt in der Regel wenige Wochen in Anspruch.
Wir versuchen die Abrechnung so einfach wie möglich zu gestalten – je nach Kostenart funktioniert die
Abrechnung jedoch ein wenig anders.
Personalausgaben:
Kosten des Geschäftsbetriebes:
Fremdleistungskosten:
Material, Sach- und sonstige Kosten:
Folgende Ausgaben sind förderfähig:
Folgende Ausgaben sind nicht förderfähig:
Ihr erhaltet nach der positiven Entscheidung im Vergabeausschuss einen Bewilligungsbescheid, in dem das
Fördervolumen und das Start- und Enddatum der Förderung benannt wird. Ihr könnt Ausgaben einreichen,
die ab dem Startdatum entstanden sind. Wann die Förderung startet, legen wir gemeinsam im Rahmen der
Antragsstellung fest.
Grundsätzlich können wir Ausgaben für Investitionen (z.B. für Maschinen) über einem Wert von 800 € netto nur in Höhe der Abschreibung nach den sogenannten AfA-Tabellen erstatten, die die Nutzungsdauer von Anlagegütern bestimmen.
Achtung: Mit InnoRampUp lassen sich nur die Abschreibungen über die Projektlaufzeit fördern. Bitte beachtet, dass die Nutzungsdauer die Projektdauer i.d.R. übersteigt.
Ein Beispiel: Ihr benötigt ein Messinstrument für 12.000 €, welches nach AfA-Tabelle über 5 Jahre abzuschreiben ist. Bei linearer Abschreibung fallen damit pro Monat 200 € Abschreibungen an.
Angenommen, euer Projekt dauert 10 Monate, dann könnte die Anschaffung des Messinstrumentes demzufolge mit insgesamt 2.000 € gefördert werden.
Ja. Es ist eine Vergabe nötig, wenn die Leistungen den Betrag von 5.000 € überschreiten. In den Vorgaben der ANBest-P Abschnitt 3 zur Vergabe von Aufträgen (siehe Abschnitt 8.1 der Förderrichtlinie) sind dazu alle Informationen zusammengefasst. Aufträge bis zu 5.000 € können unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben werden. Bei einen Auftragswert von > 5.000 € - 100.000 € müssen mindestens drei vergleichbare Angebote eingeholt werden und die Auswahlgründe dokumentiert werden
Im ersten Schritt lasst ihr uns eine Projektbeschreibung und ein Pitch Deck über unser Online Bewerbungsformular auf unserer Website zukommen. Sollten wir nach der Sichtung eurer Unterlagen zu dem Schluss kommen, dass unser Förderprogramm für euch in Frage kommt, laden wir euch im zweiten Schritt zu einem vertiefenden Gespräch ein. Wenn ihr uns darin überzeugen könnt und weiterhin zum InnoRampUp-Programm passt, begleiten wir euch im dritten Schritt durch den Antragsprozess und bei der Erstellung der Antragsunterlagen. Ihr erhaltet zudem die Gelegenheit, euch vor dem InnoRampUp Vergabeausschuss zu präsentieren, der über die Förderung eures Projekts abstimmt. Direkt im Anschluss an die Ausschusssitzung erfahrt ihr, ob ihr die Förderung erhaltet.
Ihr könnt uns eure Bewerbungsunterlagen sowohl auf Englisch, als auch auf Deutsch schicken. Der etwaige
Antragsprozess findet allerdings in deutscher Sprache statt. Die Präsentation vor dem Vergabeausschuss kann in englischer Sprache stattfinden.
Bitte plant mindestens drei Monate vom Erstkontakt bis zum etwaigen Bewilligungsbescheid ein. Hintergrund: Der Vergabeausschuss kommt im Durchschnitt etwa alle 8 Wochen zusammen, um über die Antragsteller zu entscheiden. In der Regel dauert die Erstellung eines vollständigen Antrags inklusive Anlagen ebenfalls ein paar Wochen. Bei zumeist starker Nachfrage nach dem Förderprogramm kann es zudem zu natürlichen Wartezeiten kommen.
Solltet ihr die Antragsunterlagen über Dritte erhalten haben, so möchten wir euch bitten, auf eine Zusendung zu verzichten und den oben beschriebenen Prozess einzuhalten. Um euer Geschäftsmodell hinsichtlich Förderfähigkeit zügig bewerten zu können, benötigen wir zunächst nur die Projektbeschreibung sowie ein starkes Pitch Deck. Erst wenn wir zu dem Schluss kommen, dass euer Unternehmen zum InnoRampUp-Programm passen könnte, gehen wir gemeinsam die nächsten Schritte mit euch.
Die Förderprogramme InnoRampUp, InnoFounder, InnoImpact und InnoFinTech sind nicht kombinierbar – lediglich die Förderung durch eines der genannten Programme ist möglich.