Hamburger Stabilisierungs-Fonds Bis zu eine Milliarde Euro für den Hamburger Mittelstand

Hamburger Stabilisierungs-Fonds Bis zu eine Milliarde Euro für den Hamburger Mittelstand 150 150 Innovationsstarter Hamburg

Die Ham­bur­gi­sche Bür­ger­schaft hat kürz­lich ein­stim­mig das Gesetz über das Son­der­ver­mö­gen Ham­bur­ger Sta­bi­li­sie­rungs-Fonds beschlos­sen. Ziel­grup­pe sind Unter­neh­men mit 50 bis 249 Mit­ar­bei­tern. Sie kön­nen die Hil­fe bean­tra­gen, sobald die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on ihre Zustim­mung zur Rah­men­re­ge­lung des Bun­des gege­ben hat. Eine unver­bind­li­che Vor­anfra­ge ist für inter­es­sier­te Unter­neh­men aber bereits jetzt möglich.

Für aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen über den Fonds und das Antrags­ver­fah­ren gibt es ab sofort eine eige­ne Web­site: www.hamburger-stabilisierungs-fonds.de.

Der Ham­bur­ger Sta­bi­li­sie­rungs-Fonds soll Unter­neh­men sta­bi­li­sie­ren, deren Bestands­ge­fähr­dung durch die Covid-19-Pan­de­mie erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Wirt­schaft oder den Arbeits­markt in der Frei­en und Han­se­stadt Ham­burg hät­te. Für die Unter­stüt­zung ste­hen dem Fonds bis zu eine Mil­li­ar­de Euro zur Ver­fü­gung, die in Form von stil­len Betei­li­gun­gen und gege­be­nen­falls Bürg­schaf­ten ver­ge­ben wer­den können.

Der Fonds ergänzt die bis­he­ri­gen Sta­bi­li­sie­rungs­maß­nah­men der Frei­en und Han­se­stadt Ham­burg und des Bun­des (https://www.hamburg.de/faq-uebersicht-der-finanziellen-unterstuetzungsangebote-fuer-unternehmen/). Die Sta­bi­li­sie­rung der Unter­neh­men ist aller­dings nur als „ulti­ma ratio“ vor­ge­se­hen – also als letz­tes Mit­tel, wenn kei­ne ande­re Finan­zie­rung mög­lich ist.

Wirt­schafts- und Inno­va­ti­ons­se­na­tor Micha­el West­ha­ge­mann: „Ich bin froh, dass die Bür­ger­schaft Grü­nes Licht gege­ben hat und wir bald mit dem Ham­bur­ger Sta­bi­li­sie­rungs-Fonds star­ten kön­nen. Aus mei­nen regel­mä­ßi­gen Gesprä­chen mit Unter­neh­men, Kam­mern, Ver­bän­den und Gewerk­schaf­ten ist mir klar, dass Coro­na auch in wirt­schaft­li­cher Hin­sicht an vie­len Bran­chen nicht spur­los vor­über­geht. Trotz unse­rer unter­schied­li­chen Hilfs­maß­nah­men kön­nen Unter­neh­men in bei­na­he allen Berei­chen der Real­wirt­schaft unver­schul­det in Liqui­di­täts­eng­päs­se gera­ten – und dadurch sogar in eine exis­tenz­be­dro­hen­de Situa­ti­on. Mit die­sem Fonds wol­len wir mit­tel­gro­ße Unter­neh­men sta­bi­li­sie­ren, bei denen ande­re Hil­fen nicht mehr grei­fen. Durch stil­le Betei­li­gun­gen sol­len sie wie­der Fremd­ka­pi­tal ein­wer­ben kön­nen. Mit die­sen vor­über­ge­hen­den Kapi­tal­maß­nah­men haben wir die Zukunft des Wirt­schafts­stand­orts Ham­burg im Blick. Wer die Hil­fe in Anspruch nimmt, kann sich sicher sein, dass es kei­ne unter­neh­me­ri­sche Ein­fluss­nah­me geben wird.“

Finanz­se­na­tor Dr. Andre­as Dressel: „Die zuletzt wie­der stark gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len füh­ren uns allen vor Augen, dass wir noch lan­ge mit der Coro­na-Pan­de­mie zu kämp­fen haben. Unse­re Wirt­schaft braucht des­halb mehr denn je Unter­stüt­zung. Neben unse­ren wei­ter bestehen­den Hil­fen schlie­ßen wir mit dem ‚Ham­bur­ger Sta­bi­li­sie­rungs-Fonds‘ eine ganz wich­ti­ge För­der­lü­cke, denn gera­de vie­le mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men gera­ten mit fort­schrei­ten­der Dau­er der Kri­se eigen­ka­pi­tal­sei­tig unter Druck. Hier kön­nen wir mit vor­über­ge­hen­den Kapi­tal­be­tei­li­gun­gen betrof­fe­ne Mit­tel­ständ­ler unter­stüt­zen. Bevor es dem­nächst rich­tig los­geht und Anträ­ge gestellt wer­den, kön­nen sich Inter­es­sier­te schon jetzt auf der Web­site über den Sta­bi­li­sie­rungs­fonds infor­mie­ren. Wir kämp­fen wei­ter mit gan­zer Kraft für Unter­neh­men und Arbeits­plät­ze in unse­rer Stadt!“

Ralf Som­mer, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Ham­bur­gi­schen Inves­ti­ti­ons- und För­der­bank: „Wir als IFB Ham­burg wer­den den Ham­bur­ger Sta­bi­li­sie­rungs-Fonds als ver­läss­li­cher Part­ner für die Stadt Ham­burg mana­gen. Als zen­tra­le Ansprech­part­ner ste­hen unse­re Exper­ten für Betei­li­gun­gen unse­rer Toch­ter­ge­sell­schaft IFB Inno­va­ti­ons­star­ter GmbH bereit, die Vor­gän­ge zu begleiten.“
Der Ham­bur­ger Sta­bi­li­sie­rungs-Fonds wen­det sich grund­sätz­lich an Unter­neh­men, deren Bestands­ge­fähr­dung erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Wirt­schaft, die tech­no­lo­gi­sche Sou­ve­rä­ni­tät, die Ver­sor­gungs­si­cher­heit, kri­ti­sche Infra­struk­tu­ren oder den Arbeits­markt in der Frei­en und Han­se­stadt Ham­burg hät­te, die sich Coro­na-bedingt aktu­ell in wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten befin­den und deren ander­wei­ti­ge Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten aus­ge­schöpft sind. Das Min­dest­vo­lu­men pro Fall soll nach aktu­el­ler Pla­nung bei 800.000 Euro liegen.
Für die Bean­tra­gung müs­sen zwei der drei fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein:
Unter­neh­men mit
a) einer Bilanz­sum­me in Höhe von mehr als 10 Mil­lio­nen Euro und höchs­tens 43 Mil­lio­nen Euro,
b) Umsatz­er­lö­sen in Höhe von mehr als 10 Mil­lio­nen Euro und höchs­tens 50 Mil­lio­nen Euro,
c) mehr als 50 Beschäf­tig­ten und höchs­tens 249 Beschäf­tig­ten im Jahresdurchschnitt

Das zwei­ge­teil­te Bean­tra­gungs­ver­fah­ren sieht vor, dass das inter­es­sier­te Unter­neh­men vor­ab eine auf­wands­ar­me, unver­bind­li­che Anfra­ge stellt und ent­spre­chend bera­ten wer­den kann. Erst danach kann der voll­stän­di­ge Antrag gestellt wer­den. Ers­te Ansprech­part­ne­rin für die Umset­zung ist die IFB Inno­va­ti­ons­star­ter GmbH, eine Toch­ter­ge­sell­schaft der Ham­bur­gi­schen Inno­va­tions- und För­der­bank (IFB).

Alle Infos: www.hamburger-stabilisierungs-fonds.de

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E‑Mail: c.rehlaender@ifbhh.de
Inter­net: www.ifbhh.de

 

Zum Ori­gi­nal­bei­trag

Quel­le: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/14557824/2020–11-02-bwi-stabilisierungsfond/

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