2. November 2020 10:45 Uhr
Die Hamburgische Bürgerschaft hat kürzlich einstimmig das Gesetz über das Sondervermögen Hamburger Stabilisierungs-Fonds beschlossen. Zielgruppe sind Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern. Sie können die Hilfe beantragen, sobald die Europäische Kommission ihre Zustimmung zur Rahmenregelung des Bundes gegeben hat. Eine unverbindliche Voranfrage ist für interessierte Unternehmen aber bereits jetzt möglich.
Für ausführliche Informationen über den Fonds und das Antragsverfahren gibt es ab sofort eine eigene Website: www.hamburger-stabilisierungs-fonds.de.
Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds soll Unternehmen stabilisieren, deren Bestandsgefährdung durch die Covid-19-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft oder den Arbeitsmarkt in der Freien und Hansestadt Hamburg hätte. Für die Unterstützung stehen dem Fonds bis zu eine Milliarde Euro zur Verfügung, die in Form von stillen Beteiligungen und gegebenenfalls Bürgschaften vergeben werden können.
Der Fonds ergänzt die bisherigen Stabilisierungsmaßnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg und des Bundes (https://www.hamburg.de/faq-uebersicht-der-finanziellen-unterstuetzungsangebote-fuer-unternehmen/). Die Stabilisierung der Unternehmen ist allerdings nur als „ultima ratio“ vorgesehen – also als letztes Mittel, wenn keine andere Finanzierung möglich ist.
Wirtschafts- und Innovationssenator Michael Westhagemann: „Ich bin froh, dass die Bürgerschaft Grünes Licht gegeben hat und wir bald mit dem Hamburger Stabilisierungs-Fonds starten können. Aus meinen regelmäßigen Gesprächen mit Unternehmen, Kammern, Verbänden und Gewerkschaften ist mir klar, dass Corona auch in wirtschaftlicher Hinsicht an vielen Branchen nicht spurlos vorübergeht. Trotz unserer unterschiedlichen Hilfsmaßnahmen können Unternehmen in beinahe allen Bereichen der Realwirtschaft unverschuldet in Liquiditätsengpässe geraten – und dadurch sogar in eine existenzbedrohende Situation. Mit diesem Fonds wollen wir mittelgroße Unternehmen stabilisieren, bei denen andere Hilfen nicht mehr greifen. Durch stille Beteiligungen sollen sie wieder Fremdkapital einwerben können. Mit diesen vorübergehenden Kapitalmaßnahmen haben wir die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Hamburg im Blick. Wer die Hilfe in Anspruch nimmt, kann sich sicher sein, dass es keine unternehmerische Einflussnahme geben wird.“
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die zuletzt wieder stark gestiegenen Infektionszahlen führen uns allen vor Augen, dass wir noch lange mit der Corona-Pandemie zu kämpfen haben. Unsere Wirtschaft braucht deshalb mehr denn je Unterstützung. Neben unseren weiter bestehenden Hilfen schließen wir mit dem ‚Hamburger Stabilisierungs-Fonds‘ eine ganz wichtige Förderlücke, denn gerade viele mittelständische Unternehmen geraten mit fortschreitender Dauer der Krise eigenkapitalseitig unter Druck. Hier können wir mit vorübergehenden Kapitalbeteiligungen betroffene Mittelständler unterstützen. Bevor es demnächst richtig losgeht und Anträge gestellt werden, können sich Interessierte schon jetzt auf der Website über den Stabilisierungsfonds informieren. Wir kämpfen weiter mit ganzer Kraft für Unternehmen und Arbeitsplätze in unserer Stadt!“
Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: „Wir als IFB Hamburg werden den Hamburger Stabilisierungs-Fonds als verlässlicher Partner für die Stadt Hamburg managen. Als zentrale Ansprechpartner stehen unsere Experten für Beteiligungen unserer Tochtergesellschaft IFB Innovationsstarter GmbH bereit, die Vorgänge zu begleiten.“
Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds wendet sich grundsätzlich an Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, die Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in der Freien und Hansestadt Hamburg hätte, die sich Corona-bedingt aktuell in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und deren anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Das Mindestvolumen pro Fall soll nach aktueller Planung bei 800.000 Euro liegen.
Für die Beantragung müssen zwei der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Unternehmen mit
a) einer Bilanzsumme in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 43 Millionen Euro,
b) Umsatzerlösen in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 50 Millionen Euro,
c) mehr als 50 Beschäftigten und höchstens 249 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt
Das zweigeteilte Beantragungsverfahren sieht vor, dass das interessierte Unternehmen vorab eine aufwandsarme, unverbindliche Anfrage stellt und entsprechend beraten werden kann. Erst danach kann der vollständige Antrag gestellt werden. Erste Ansprechpartnerin für die Umsetzung ist die IFB Innovationsstarter GmbH, eine Tochtergesellschaft der Hamburgischen Innovations- und Förderbank (IFB).
Alle Infos: www.hamburger-stabilisierungs-fonds.de
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Quelle: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/14557824/2020–11-02-bwi-stabilisierungsfond/