Anzahl geförderter Teams
bew. Fördervolumen seit 2022
Ø Förderungen pro Jahr
Stand: 31.03.2026
Mit dem Zuschussprogramm InnoFinTech unterstützen wir Hamburger Startups aus den Bereichen FinTech und InsurTech sowie angrenzender Segmente mit eindeutigem Finanzbezug mit Zuschüssen von bis zu 200.000€. Ziel ist es die Hamburger Startup-Szene und den Finanzplatz Hamburg zu stärken und zum Aufbau vielversprechender Unternehmen beizutragen.
Kleines Unternehmen, das zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Jahre ist (gemäß Handelsregistereintragung und KMU-Definition der Europäischen Kommission)
Unternehmenssitz in Hamburg
Projekte müssen
überwiegend in Hamburg
umgesetzt werden
Startups, die zusätzlich die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen verfolgen, sind ausdrücklich erwünscht. Solltet ihr allerdings mit eurem Startup Maßnahmen umsetzen, die auf unserer ESG-Ausschlussliste stehen, können wir euch nicht unterstützen.
Zuschuss
von bis zu 200.000 €
Feedback zum
Geschäftsmodell und Probe-Pitch während der Antragstellung
Vernetzung
in einem der größten Startup-Netzwerke Hamburgs
Betreuung
und Unterstützung während der Förderphase
InnoFinTech ist ein Ausgabenerstattungsprogramm. Wir erstatten euch die förderfähigen Ausgaben, die bei der Umsetzung eures Startup-Projektes entstehen. Für eine bessere Liquidität können auch Teilvorauszahlungen (Abschläge) gewährt werden. Weitere Informationen zu den einzelnen förderfähigen Ausgaben, könnt ihr den InnoFinTech-FAQs oder der Förderrichtlinie (DE / EN) entnehmen.
Das InnoFinTech-Vergabegremium tagt circa alle zwölf Wochen. Die Gremiumsmitgliedern vertreten die folgenden Institutionen: Finanzbehörde Hamburg, Finanzplatz Hamburg e.V., und Handelskammer Hamburg. Zudem ist das Gremium mit Fachexpert:innen aus der Finanzbranche besetzt.
In der Regel dauert der gesamte Prozess etwa sechzehn Wochen. Bitte nehmt mindestens 14 Tage vor dem Ablauf der Jahresfrist (Handelsregistereintrag ist maßgeblich) Kontakt zu uns auf, damit wir prüfen können, ob Euer Startup grundsätzlich zum Förderprogramm passt, und ihr gegebenenfalls noch vor Ablauf der Drei-Jahresfrist einen offiziellen Antrag stellen könnt.
Für eure Bewerbung solltet ihr ein Pitch Deck mit maximal 20 Slides vorbereiten und die Projektbeschreibung mit maximal fünf Seiten ausfüllen. Ob ihr euch auf Deutsch oder Englisch bewerbt, spielt dabei keine Rolle. Weitere Dokumente müsst ihr nicht mitschicken. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über unser Online-Formular.
Euer aussagekräftiges Pitch Deck sollte die folgenden Informationen beinhalten:
Die Förderprogramme InnoFinTech, InnoRampUp, InnoFounder und InnoImpact, sind nicht kombinierbar – lediglich die Förderung durch eines der genannten Programme ist möglich.
Solltet ihr noch weitere Fragen haben, schaut gerne in die InnoFinTech FAQs und die Förderrichtlinie (DE / EN).
Wenn danach noch Fragen offen sind, zögert nicht und ruft uns gerne an.
Es werden innovative Hamburger FinTech- und InsurTech-Startups gefördert. Mit ausgeprägtem Finanzbezug im Geschäftsmodell können auch Startups angrenzender Segmente gefördert werden.
Gefördert werden Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen. Dabei gilt der Eintrag in das Handelsregister. Der Unternehmenssitz muss Hamburg sein. Zusätzlich gilt, dass nur Unternehmen antragsberechtigt sind, die als kleine Unternehmen laut KMU-Definition der Europäischen Kommission (weniger als 50 Mitarbeiter:innen (inkl. tätiger Gründer:innen) beschäftigen und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanz 10 Mio.€ nicht übersteigt) eingestuft sind. Darüber hinaus muss das Förderprojekt im Wesentlichen in Hamburg durchgeführt werden.
Wir geben keinen Soll-Status vor. Prinzipiell kann sich euer Gründungsvorhaben in der Ideenphase befinden.
Allerdings wird sich eure Geschäftsidee im Wettbewerb mit anderen befinden, die sich ebenfalls um die InnoFinTech-Mittel bewerben. Eure Chance, zu einem Gespräch eingeladen zu werden, erhöht sich, wenn ihr bspw. bereits einen Prototyp, MVP, Empfehlungsschreiben oder Absichtserklärungen vorweisen könnt.
Selbstverständlich dürft ihr bereits an eurem Gründungsvorhaben arbeiten. Im Rahmen der Bewerbung definiert ihr mit Hilfe von Meilensteinen, einem Zeitplan und einem eindeutigen Titel einen konkreten neuen Entwicklungsschritt als eigenständiges Projekt, welches ihr mit den InnoFinTech-Mitteln umsetzen möchtet.
Nein. Die maximale Förderquote für ein Projekt im Programm InnoFinTech beträgt 90% und basiert auf dem Ausgabenerstattungsprinzip. Dabei wird es positiv bewertet, wenn ihr mit eigenem finanziellen Engagement zeigt, dass ihr vom Erfolg eures Geschäftsvorhaben überzeugt seid und eine gewisse Risikobereitschaft mitbringt. Zudem legen wir Wert darauf, dass Gründer sich über Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung bereits Gedanken machen und hier ihre Planung vorlegen können.
Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip. Wir erstatten euch die Ausgaben, die euch bei der Umsetzung eures
InnoFinTech-Projektes entstehen. Dafür reicht ihr eine Abrechnung bei uns ein, in welcher ihr eure Ausgaben dokumentiert. Das bedeutet, dass ihr im Normalfall zuerst mit euren finanziellen Mitteln in Vorleistung geht und anschließend diese Ausgaben erstattet bekommt.
In begründeten Ausnahmen könnt ihr Abschlagszahlungen/Vorauszahlungen für einen Zeitraum von max.
zwei Monaten im Voraus beantragen. Sowohl die Abrechnungsprüfung als auch die Bearbeitung von Abschlägen nimmt in der Regel wenige Wochen in Anspruch.
Wir versuchen die Abrechnung so einfach wie möglich zu gestalten – je nach Kostenart funktioniert die
Abrechnung jedoch ein wenig anders.
Personalausgaben:
Kosten des Geschäftsbetriebes:
Fremdleistungskosten:
Material, Sach- und sonstige Kosten:
Folgende Ausgaben sind förderfähig:
Folgende Ausgaben sind nicht förderfähig:
Ihr erhaltet nach der positiven Entscheidung im Vergabeausschuss einen Bewilligungsbescheid, in dem das
Fördervolumen und das Start- und Enddatum der Förderung benannt wird. Ihr könnt Ausgaben einreichen,
die ab dem Startdatum entstanden sind. Wann die Förderung startet, legen wir gemeinsam im Rahmen der
Antragsstellung fest.
Ja. Es ist eine Vergabe nötig, wenn die Leistungen den Betrag von 5.000 € überschreiten.
In den Vorgaben der ANBest-P Abschnitt 3 zur Vergabe von Aufträgen (siehe Abschnitt 8.1 der Förderrichtlinie) sind dazu alle Informationen zusammengefasst. Aufträge bis zu 5.000 € können unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben werden. Bei einen Auftragswert von > 5.000 € - 100.000 € müssen mindestens drei vergleichbare Angebote eingeholt werden und die Auswahlgründe dokumentiert werden
Im ersten Schritt lasst ihr uns eine Projektbeschreibung und ein Pitch Deck über unser Online Bewerbungsformular auf unserer Website zukommen. Sollten wir nach der Sichtung eurer Unterlagen zu dem Schluss kommen, dass unser Förderprogramm für euch in Frage kommt, laden wir euch im zweiten Schritt zu einem vertiefenden Gespräch ein. Wenn ihr uns darin überzeugen könnt und weiterhin zum InnoFinTech-Programm passt, begleiten wir euch im dritten Schritt durch den Antragsprozess und bei der Erstellung der Antragsunterlagen. Ihr erhaltet zudem die Gelegenheit, euch vor dem InnoFinTech-Vergabeausschuss zu präsentieren, der über die Förderung eures Projekts abstimmt. Direkt im Anschluss an die Ausschusssitzung erfahrt ihr, ob ihr die Förderung erhaltet.
Ihr könnt uns eure Bewerbungsunterlagen sowohl auf Englisch, als auch auf Deutsch schicken. Der etwaige
Antragsprozess findet allerdings in deutscher Sprache statt. Die Präsentation vor dem Vergabeausschuss kann in englischer Sprache stattfinden.
Bitte plant ca. drei Monate vom Erstkontakt bis zum etwaigen Bewilligungsbescheid ein.
Hintergrund: Der Vergabeausschuss kommt im Durchschnitt etwa alle 2-3 Monate zusammen, um über die Antragsteller zu entscheiden. In der Regel dauert die Erstellung eines vollständigen Antrags inklusive Anlagen ebenfalls ein paar Wochen. Bei zumeist starker Nachfrage nach dem Förderprogramm kann es zudem zu natürlichen Wartezeiten kommen.
Solltet ihr die Antragsunterlagen über Dritte erhalten haben, so möchten wir euch bitten, auf eine Zusendung zu verzichten und den oben beschriebenen Prozess einzuhalten. Um euer Geschäftsmodell hinsichtlich Förderfähigkeit zügig bewerten zu können, benötigen wir zunächst nur die Projektbeschreibung sowie ein starkes Pitch Deck. Erst wenn wir zu dem Schluss kommen, dass euer Unternehmen zum InnoFinTech-Programm passen könnte, gehen wir gemeinsam die nächsten Schritte mit euch.
Die Förderprogramme InnoFinTech, InnoRampUp, InnoFounder und InnoImpact, sind nicht kombinierbar – lediglich die Förderung durch eines der genannten Programme ist möglich.