InnoFinTech



Zuschüsse für innovative Hamburger FinTech-Startups


0

Anzahl geförderter Teams

0+

bew. Fördervolumen seit 2022

0

Ø Förderungen pro Jahr

Stand: 31.03.2026

Was ist das InnoFinTech-Programm?

Mit dem Zuschussprogramm InnoFinTech unterstützen wir Hamburger Startups aus den Bereichen FinTech und InsurTech sowie angrenzender Segmente mit eindeutigem Finanzbezug mit Zuschüssen von bis zu 200.000€. Ziel ist es die Hamburger Startup-Szene und den Finanzplatz Hamburg zu stärken und zum Aufbau vielversprechender Unternehmen beizutragen.

Welche formalen Kriterien müssen erfüllt sein, um förderfähig zu sein?

Kleines Unternehmen, das zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Jahre ist (gemäß Handelsregistereintragung und KMU-Definition der Europäischen Kommission)

Unternehmenssitz in Hamburg

Projekte müssen

überwiegend in Hamburg

umgesetzt werden

Welche Kriterien müssen Startups bei der Bewerbung für InnoFinTech erfüllen?

  • Mindestens mittlerer Innovationsgrad gegenüber dem Marktstandard, basierend auf neuartigen Geschäftsmodellen oder neuen Technologien (klare Abgrenzung zum Wettbewerb) 
  • Gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten
  • Klares Marktverständnis
  • Überzeugende Gründungspersönlichkeiten mit relevanten Kompetenzen

Startups, die zusätzlich die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen verfolgen, sind ausdrücklich erwünscht. Solltet ihr allerdings mit eurem Startup Maßnahmen umsetzen, die auf unserer ESG-Ausschlussliste stehen, können wir euch nicht unterstützen.

Was bietet euch die InnoFinTech-Förderung?

Zuschuss

von bis zu 200.000 €

Feedback zum

Geschäftsmodell und Probe-Pitch während der Antragstellung

Vernetzung

in einem der größten Startup-Netzwerke Hamburgs

Betreuung

und Unterstützung während der Förderphase

InnoFinTech ist ein Ausgabenerstattungsprogramm. Wir erstatten euch die förderfähigen Ausgaben, die bei der Umsetzung eures Startup-Projektes entstehen. Für eine bessere Liquidität können auch Teilvorauszahlungen (Abschläge) gewährt werden. Weitere Informationen zu den einzelnen förderfähigen Ausgaben, könnt ihr den InnoFinTech-FAQs oder der Förderrichtlinie (DE / EN) entnehmen.

Wie läuft der Bewerbungsprozess für die InnoFinTech-Förderung ab?

Das InnoFinTech-Vergabegremium tagt circa alle zwölf Wochen. Die Gremiumsmitgliedern vertreten die folgenden Institutionen: Finanzbehörde Hamburg, Finanzplatz Hamburg e.V., und Handelskammer Hamburg. Zudem ist das Gremium mit Fachexpert:innen aus der Finanzbranche besetzt.


In der Regel dauert der gesamte Prozess etwa sechzehn Wochen. Bitte nehmt mindestens 14 Tage vor dem Ablauf der Jahresfrist (Handelsregistereintrag ist maßgeblich) Kontakt zu uns auf, damit wir prüfen können, ob Euer Startup grundsätzlich zum Förderprogramm passt, und ihr gegebenenfalls noch vor Ablauf der Drei-Jahresfrist einen offiziellen Antrag stellen könnt.

Wie könnt ihr euch für die InnoFinTech-Förderung bewerben?

Für eure Bewerbung solltet ihr ein Pitch Deck mit maximal 20 Slides vorbereiten und die Projektbeschreibung mit maximal fünf Seiten ausfüllen. Ob ihr euch auf Deutsch oder Englisch bewerbt, spielt dabei keine Rolle. Weitere Dokumente müsst ihr nicht mitschicken. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über unser Online-Formular.

Euer aussagekräftiges Pitch Deck sollte die folgenden Informationen beinhalten:

  1. Die Beschreibung des vorhandenen Problems
  2. Die Beschreibung eurer innovativen Lösung
  3. (Technische) Details eurer Innovation, Zielkunden & Mehrwert
  4. Wettbewerbsmatrix inkl. Abgrenzungsmerkmale (USP)
  5. Markteintrittsstrategie
  6. Status Quo & geplante Roadmap (6-12 Monate)
  7. Euer Ertragsmodell, den Finanzbedarf, und die Verwendung der Fördermittel
  8. Eine Beschreibung von euch als Gründungsteam

Die Förderprogramme InnoFinTech, InnoRampUp, InnoFounder und InnoImpact, sind nicht kombinierbar – lediglich die Förderung durch eines der genannten Programme ist möglich.

Solltet ihr noch weitere Fragen haben, schaut gerne in die InnoFinTech FAQs und die Förderrichtlinie (DE / EN).

Wenn danach noch Fragen offen sind, zögert nicht und ruft uns gerne an.

Ansprechpartner:innen

Jan Gierkes

Programm-Manager

+49 40 6579 8059 -88

(Mo - Fr, 9.00h - 14.30h)

Porträt Thorben Koop IFB Innovationsstarter

Thorben Koop

Programm-Manager

+49 40 6579 8059 -72

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FAQs InnoFinTech

Welche Geschäftsvorhaben werden gefördert?

Es werden innovative Hamburger FinTech- und InsurTech-Startups gefördert. Mit ausgeprägtem Finanzbezug im Geschäftsmodell können auch Startups angrenzender Segmente gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen. Dabei gilt der Eintrag in das Handelsregister. Der Unternehmenssitz muss Hamburg sein. Zusätzlich gilt, dass nur Unternehmen antragsberechtigt sind, die als kleine Unternehmen laut KMU-Definition der Europäischen Kommission (weniger als 50 Mitarbeiter:innen (inkl. tätiger Gründer:innen) beschäftigen und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanz 10 Mio.€ nicht übersteigt) eingestuft sind. Darüber hinaus muss das Förderprojekt im Wesentlichen in Hamburg durchgeführt werden.

Wie weit muss ich mit meinem Gründungsvorhaben sein, bevor ich mich für eine InnoFinTech- Förderung bewerbe?

Wir geben keinen Soll-Status vor. Prinzipiell kann sich euer Gründungsvorhaben in der Ideenphase befinden.

Allerdings wird sich eure Geschäftsidee im Wettbewerb mit anderen befinden, die sich ebenfalls um die InnoFinTech-Mittel bewerben. Eure Chance, zu einem Gespräch eingeladen zu werden, erhöht sich, wenn ihr bspw. bereits einen Prototyp, MVP, Empfehlungsschreiben oder Absichtserklärungen vorweisen könnt.

Laut Förderrichtlinien darf das Förderprojekt noch nicht gestartet worden sein. Darf ich also noch nicht an meinem Gründungsvorhaben arbeiten?

Selbstverständlich dürft ihr bereits an eurem Gründungsvorhaben arbeiten. Im Rahmen der Bewerbung definiert ihr mit Hilfe von Meilensteinen, einem Zeitplan und einem eindeutigen Titel einen konkreten neuen Entwicklungsschritt als eigenständiges Projekt, welches ihr mit den InnoFinTech-Mitteln umsetzen möchtet.

Komme ich ohne eigenes Geld aus?

Nein. Die maximale Förderquote für ein Projekt im Programm InnoFinTech beträgt 90% und basiert auf dem Ausgabenerstattungsprinzip. Dabei wird es positiv bewertet, wenn ihr mit eigenem finanziellen Engagement zeigt, dass ihr vom Erfolg eures Geschäftsvorhaben überzeugt seid und eine gewisse Risikobereitschaft mitbringt. Zudem legen wir Wert darauf, dass Gründer sich über Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung bereits Gedanken machen und hier ihre Planung vorlegen können.

Wie funktioniert die Abrechnung der Fördermittel?

Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip. Wir erstatten euch die Ausgaben, die euch bei der Umsetzung eures

InnoFinTech-Projektes entstehen. Dafür reicht ihr eine Abrechnung bei uns ein, in welcher ihr eure Ausgaben dokumentiert. Das bedeutet, dass ihr im Normalfall zuerst mit euren finanziellen Mitteln in Vorleistung geht und anschließend diese Ausgaben erstattet bekommt.

In begründeten Ausnahmen könnt ihr Abschlagszahlungen/Vorauszahlungen für einen Zeitraum von max.

zwei Monaten im Voraus beantragen. Sowohl die Abrechnungsprüfung als auch die Bearbeitung von Abschlägen nimmt in der Regel wenige Wochen in Anspruch.

Welche Ausgaben können gefördert werden?

Wir versuchen die Abrechnung so einfach wie möglich zu gestalten – je nach Kostenart funktioniert die

Abrechnung jedoch ein wenig anders.

Personalausgaben:

  • Für Gründerpersonen mit 100% Arbeitseinsatz wird ein Standardeinheitskostensatz in Höhe von monatlich 2.800 € festgelegt. Bei Nebentätigkeiten der Gründer reduziert sich der Satz entsprechend des dortigen Zeiteinsatzes. Gründerpersonengehälter werden pauschal gezahlt, um die Abrechnung zu vereinfachen.
  • Personalausgaben für abhängig beschäftigte Personen werden auf Basis des im Projektzusammenhang gezahlten Arbeitnehmer-Bruttogehalts zuzüglich 20,2 % (pauschalisierter Arbeitgeber-Anteil) zu den Sozialversicherungen anerkannt.

Kosten des Geschäftsbetriebes:

  • Kosten, die für euren Geschäftsbetrieb entstehen, werden über eine Gemeinkostenpauschale abgerechnet. Grundlage für diese Pauschale sind eure Personalausgaben. Die Gemeinkostenpauschale beträgt genau 15% der Personalausgaben. Hierdurch sind dann z.B. Kosten für Miete, Büro- und IT-Ausstattung, Weiterbildungen, Versicherung oder auch übliche Reisekosten abgedeckt.

Fremdleistungskosten:

  • Fremdleistungen umfassen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts beauftragte Leistungen von Dritten, z.B. Anwaltskosten und Programmierleistungen. Bei der Beauftragung sind die Vorgaben der ANBest-P zur Vergabe von Aufträgen (siehe Abschnitt 8.1 der Förderrichtlinie) zu beachten. Diese greift, wenn die Beträge 5.000 € übersteigen.

Material, Sach- und sonstige Kosten:

  • Es können auch notwendige Material-, Sach- und sonstige Kosten (z.B. im Bereich Marketing und Patentanmeldung) übernommen werden, die nicht den Fremdleistungen zugeordnet werden können. Für die Abrechnung gelten die gleichen Regeln, wie für die Fremdleistungskosten.

Folgende Ausgaben sind förderfähig:

  • Personalausgaben (maximal 2.800€ brutto pro Monat bei Gründerpersonen)
  • Materialausgaben, Investitionsausgaben/Abschreibungen
  • Ausgaben für Qualifikation/Weiterbildung (als Teil der Gemeinkostenpauschale)
  • Marketingausgaben
  • Fremdleistungsausgaben (z. B. für Beratung, Anwaltsleistungen oder IT-Entwicklung)
  • Patentausgaben (vgl. hierzu ebenso das Angebot der WIPANO Förderung. Gegebenenfalls ist eine
  • Förderung dieser Kosten durch InnoFinTech nicht zwingend notwendig)
  • Ausgaben für Reisen (wenn nicht bereits über die Gemeinkostenpauschale abgedeckt)
  • Ausgaben für Büroräume und Infrastrukturausgaben (als Teil der Gemeinkostenpauschale)

Folgende Ausgaben sind nicht förderfähig:

  • Ausgaben für Bewirtung und Verpflegung
  • Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden, auch wenn er in Verbindung mit dem Projekt steht
  • Eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen oder technische Anlagen
  • Anschaffung oder Leasingausgaben für PKW und Vertriebsfahrzeuge
  • Pachten, Erbbauzinsen, Grunderwerbssteuer

Ab welchem Zeitpunkt kann ich Abrechnungen einreichen?

Ihr erhaltet nach der positiven Entscheidung im Vergabeausschuss einen Bewilligungsbescheid, in dem das

Fördervolumen und das Start- und Enddatum der Förderung benannt wird. Ihr könnt Ausgaben einreichen,

die ab dem Startdatum entstanden sind. Wann die Förderung startet, legen wir gemeinsam im Rahmen der

Antragsstellung fest.

Ich möchte Drittunternehmen mit einer Leistungserbringung beauftragen. Muss ich besondere Prozesse einhalten?

Ja. Es ist eine Vergabe nötig, wenn die Leistungen den Betrag von 5.000 € überschreiten.

In den Vorgaben der ANBest-P Abschnitt 3 zur Vergabe von Aufträgen (siehe Abschnitt 8.1 der Förderrichtlinie) sind dazu alle Informationen zusammengefasst. Aufträge bis zu 5.000 € können unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben werden. Bei einen Auftragswert von > 5.000 € - 100.000 € müssen mindestens drei vergleichbare Angebote eingeholt werden und die Auswahlgründe dokumentiert werden

Wie funktioniert der Antragsprozess?

Im ersten Schritt lasst ihr uns eine Projektbeschreibung und ein Pitch Deck über unser Online Bewerbungsformular auf unserer Website zukommen. Sollten wir nach der Sichtung eurer Unterlagen zu dem Schluss kommen, dass unser Förderprogramm für euch in Frage kommt, laden wir euch im zweiten Schritt zu einem vertiefenden Gespräch ein. Wenn ihr uns darin überzeugen könnt und weiterhin zum InnoFinTech-Programm passt, begleiten wir euch im dritten Schritt durch den Antragsprozess und bei der Erstellung der Antragsunterlagen. Ihr erhaltet zudem die Gelegenheit, euch vor dem InnoFinTech-Vergabeausschuss zu präsentieren, der über die Förderung eures Projekts abstimmt. Direkt im Anschluss an die Ausschusssitzung erfahrt ihr, ob ihr die Förderung erhaltet.

Kann ich Unterlagen in englischer Sprache einreichen?

Ihr könnt uns eure Bewerbungsunterlagen sowohl auf Englisch, als auch auf Deutsch schicken. Der etwaige

Antragsprozess findet allerdings in deutscher Sprache statt. Die Präsentation vor dem Vergabeausschuss kann in englischer Sprache stattfinden.

Wie viel Zeit muss ich vom ersten Kontakt bis zum möglichen Bewilligungsbescheid einrechnen?

Bitte plant ca. drei Monate vom Erstkontakt bis zum etwaigen Bewilligungsbescheid ein.

Hintergrund: Der Vergabeausschuss kommt im Durchschnitt etwa alle 2-3 Monate zusammen, um über die Antragsteller zu entscheiden. In der Regel dauert die Erstellung eines vollständigen Antrags inklusive Anlagen ebenfalls ein paar Wochen. Bei zumeist starker Nachfrage nach dem Förderprogramm kann es zudem zu natürlichen Wartezeiten kommen.

Ich habe die Antragsunterlagen für InnoFinTech über einen Gründungsberater oder auf anderem Wege erhalten. Kann ich diese nun ausfüllen und direkt an Euch senden?

Solltet ihr die Antragsunterlagen über Dritte erhalten haben, so möchten wir euch bitten, auf eine Zusendung zu verzichten und den oben beschriebenen Prozess einzuhalten. Um euer Geschäftsmodell hinsichtlich Förderfähigkeit zügig bewerten zu können, benötigen wir zunächst nur die Projektbeschreibung sowie ein starkes Pitch Deck. Erst wenn wir zu dem Schluss kommen, dass euer Unternehmen zum InnoFinTech-Programm passen könnte, gehen wir gemeinsam die nächsten Schritte mit euch.

Kann ich das InnoFinTech-Programm mit anderen Förderprogrammen der IFB Innovationsstarter kombinieren?

Die Förderprogramme InnoFinTech, InnoRampUp, InnoFounder und InnoImpact, sind nicht kombinierbar – lediglich die Förderung durch eines der genannten Programme ist möglich.