InnoImpact



Zuschüsse für innovative Hamburger Startups im Bereich Social Entrepreneuship


0

Anzahl geförderter Teams

0+

bew. Fördervolumen seit 2023

0

Ø Förderungen pro Jahr

Stand: 31.03.2026

Was ist das InnoImpact-Programm?

Mit dem Zuschussprogramm InnoImpact unterstützen wir ambitionierte Gründer:innen und Gründungsteams von innovativen sozialen Startups in der Vorgründungs- und Gründungsphase durch einen pauschalen Zuschuss. Gefördert werden innovative und gemeinwohlorientierte Startups und Sozialunternehmen aller Branchen. Ziel ist es die Hamburger Social Entrepreneurship-Szene zu stärken und zum Aufbau vielversprechender Unternehmen beizutragen.

Welche formalen Kriterien müssen erfüllt sein, um förderfähig zu sein?

Natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. GbR), deren Gründung bzw. Beginn der Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 1 Jahr zurückliegt

  Juristische Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung i.d.R. nicht älter als 2 Jahre sind

Antragstellende mit Unternehmens-

bzw. Vereinssitz in Hamburg oder – bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften – mit Wohnsitz von mindestens der Hälfte der Gründer:innen in Hamburg

Projekte müssen

überwiegend in Hamburg

umgesetzt werden

Welche Kriterien müssen Startups bei der Bewerbung für InnoImpact erfüllen?

  • Innovatives Konzept mit gesellschaftlicher Relevanz, das mindestens eines der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) adressiert
  • Lösung einer sozialen oder ökologischen Herausforderung durch unternehmerische Ansätze
  • Gemeinwohlorientierung steht über Gewinnmaximierung, inklusive Begrenzung der Gewinnausschüttung
  • Finanzierungsmodell mindestens teilweise umsatzbasiert
  • Wahrscheinlichkeit eines nachhaltigen Gründungserfolgs mit langfristiger Verankerung des gesellschaftlichen Zwecks
  • Inklusive transparenter Unternehmensführung und -kommunikation
  • Überzeugende Gründungspersönlichkeiten mit relevanten Kompetenzen

Solltet ihr mit eurem Startup Maßnahmen umsetzen, die auf unserer ESG-Ausschlussliste stehen, können wir euch nicht unterstützen.

Was bietet euch die InnoImpact-Förderung?

Personenbezogener

Zuschuss von bis zu

75.000 €

Feedback zum

Geschäftsmodell und

Probe-Pitch während der Antragstellung

Vernetzung

in einem der größten Startup-Netzwerke Hamburgs

Betreuung

und Unterstützung während der Förderphase

Wie läuft der Bewerbungsprozess für die InnoImpact-Förderung ab?

Die Mitglieder des Vergabeausschusses vertreten die folgenden Institutionen: Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation, Northern Business School Hamburg, Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg (GovTechHH), GLS Bank, SMY Ventures GmbH, Hacker School gGmbH, SEND e.V., und Leuphana Universität Lüneburg.

In der Regel dauert der gesamte Prozess etwa zwölf Wochen. Bitte nehmt mindestens 14 Tage vor dem Ablauf der Jahresfrist (Handelsregistereintrag ist maßgeblich) Kontakt zu uns auf, damit wir prüfen können, ob Euer Startup grundsätzlich zum Förderprogramm passt, und ihr gegebenenfalls noch vor Ablauf der Frist einen offiziellen Antrag stellen könnt.

Wie könnt ihr euch für die InnoImpact-Förderung bewerben?

Für eure Bewerbung solltet ihr einen Pitch Deck mit maximal 20 Slides vorbereiten und die Projektbeschreibung mit maximal fünf Seiten ausfüllen. Ob ihr euch auf Deutsch oder Englisch bewerbt, spielt dabei keine Rolle. Weitere Dokumente müsst ihr nicht mitschicken. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über unser Online-Formular.

Euer aussagekräftiges Pitch Deck sollte die folgenden Informationen beinhalten:

  • Die Beschreibung des vorhandenen gesellschaftlichen Problems und betroffener Stakeholder
  • Die Beschreibung eurer innovativen Lösung inkl. eines nachvollziehbaren Wirkungsmodells
  • Die inhaltlichen, prozessualen oder technischen Details eurer Innovation
  • Eure Zielkunden und den gesellschaftlichen Nutzen (Mehrwert), den ihr ihnen bietet
  • Eure stärksten Wettbewerber bzw. Firmen, die im gleichen Bereich ähnliche Probleme lösen
  • Die Größe und das zukünftige Potential des Marktes, auf dem ihr euch positionieren wollt
  • Euer Ertragsmodell, die Finanzierungstrategie und die Fördermittelverwendung
  • Eure Markteintrittsstrategie
  • Status quo und eure zukünftige Roadmap
  • Eine Beschreibung von euch als Gründerteam oder dir als Einzelperson

Die Förderprogramme InnoImpact, InnoFounder, InnoRampUp und InnoFinTech sind nicht kombinierbar – lediglich die Förderung durch eines der genannten Programme ist möglich.

Solltet ihr noch weitere Fragen haben, schaut gerne in die InnoImpact FAQs und die Förderrichtlinie (DE / EN).

Wenn danach noch Fragen offen sind, zögert nicht und ruft uns gerne an.

Ansprechpartner:innen

Porträt Florence Müller IFB Innovationsstarter

Florence Müller

Programm-Managerin

+49 40 6579 8059 -89

(Mo - Do, 9.00h - 17.00h)

Porträt Thorben Koop IFB Innovationsstarter

Thorben Koop

Programm-Manager

+49 40 6579 8059 -72

InnoImpact Portfolio


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FAQs InnoImpact

Welche Geschäftsideen werden gefördert?

Gefördert werden innovative und gemeinwohlorientierte Gründungsvorhaben sowie bereits gegründete Startups, die einen klaren Fokus auf die Lösung eines gesamtgesellschaftlich relevanten Problems legen. Das sozial oder ökologisch innovative Produkt bzw. die Dienstleistung soll sich signifikant von bestehenden Lösungsansätzen oder Wettbewerbern abheben. Wichtig ist auch, dass die Gemeinwohlorientierung langfristig im Unternehmen verankert ist - sei es durch die Wahl einer entsprechenden Unternehmensform oder durch eine entsprechende Satzung. Neben der angestrebten gesellschaftlichen

Wirkung (mit Potenzial zur Wirkungsskalierung) zeichnen sich Gründungsvorhaben durch gute Aussichten auf wirtschaftliche Tragfähigkeit aus. Vorhaben, die dauerhaft (ausschließlich) von externer Finanzierung abhängig sind, sind nicht förderfähig und der angestrebte Finanzierungsmix muss zumindest teilweise umsatzbasiert sein.

Welche Geschäftsideen werden nicht gefördert?

Geschäftsideen, die primär auf Beratungsleistungen basieren, können im Rahmen von InnoImpact nur in sehr seltenen Ausnahmefällen gefördert werden. Ebenso sind Projekte mit einem „klassischen“ Geschäftsmodell und einem klaren Fokus auf Gewinnmaximierung oder Exit-Orientierung nicht förderfähig - auch wenn das angebotene Produkt oder die Dienstleistung potenziell einen positiven Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der SDGs leisten kann.

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. GbR), sofern sie ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen haben oder diese nicht länger als ein Jahr besteht, sowie juristische Personen (z.B. UG/GmbH), die in der Regel nicht länger als zwei Jahre bestehen dürfen. Bei juristischen Personen ist die Eintragung im Handelsregister maßgeblich.

Wie weit muss ich mit meinem Gründungsvorhaben sein, bevor ich mich für eine InnoImpact-Förderung bewerbe?

Wir geben keinen Soll-Status vor. Grundsätzlich kann sich euer Gründungsvorhaben auch noch in der Ideenphase befinden. Allerdings steht eure Geschäftsidee im Wettbewerb mit anderen, die sich ebenfalls um InnoImpact-Mittel bewerben. Eure Chancen, zu einem Gespräch eingeladen zu werden, erhöhen sich beispielsweise deutlich, wenn ihr bereits einen Prototyp, ein MVP, erste Pilotprojekte, Empfehlungsschreiben oder Absichtserklärungen möglicher Kunden oder Partnerorganisationen vorweisen könnt.

Wie funktioniert der Antragsprozess?
  • Der Vergabeausschuss des InnoImpact-Programms tagt regelmäßig ca. alle 12 Wochen, so dass eine Antragstellung jederzeit möglich ist.
  • Der erste Schritt besteht darin, uns eine ausgefüllte Projektbeschreibung und euer Pitch Deck über unser Online-Bewerbungsformular auf unserer Website zukommen zu lassen.
  • Wenn wir nach Prüfung eurer Unterlagen zu dem Schluss kommen, dass das InnoImpact-Programm für euer Projekt in Frage kommen könnte, laden wir euch im zweiten Schritt zu einem vertiefenden Gespräch und Kennenlernen ein.
  • Konntet ihr uns im persönlichen Gespräch überzeugen und wurde die Passung eures Projektes zum InnoImpact-Programm bestätigt, begleiten wir euch im dritten Schritt durch den Antragsprozess und unterstützen euch bei der Erstellung der Antragsunterlagen.
  • Ihr erhaltet im vierten Schritt die Gelegenheit, eure Geschäftsidee vor dem InnoImpact Vergabeausschuss zu präsentieren, der über die Förderung eures Projektes entscheidet. Unmittelbar nach der Ausschusssitzung erhaltet ihr dann auch die Information, ob ihr gefördert werdet.
Laut Förderrichtlinien darf das Förderprojekt noch nicht begonnen haben. Darf ich also vor dem offiziellen Förderbeginn noch nicht an meiner Gründungsidee arbeiten?

Selbstverständlich dürft ihr bereits an Eurer Gründungsidee arbeiten. Bei der Erstellung der Antragsunterlagen für den InnoImpact-Vergabeausschuss definiert ihr mit Hilfe von Meilensteinen, einem Zeitplan und einem eindeutigen Titel ein konkretes Projekt im Rahmen eures Gründungsvorhabens, das mit den InnoImpact-Mitteln umgesetzt werden soll. Dieses Projekt darf noch nicht begonnen haben.

Welche Fragen sollten in der Projektbeschreibung unbedingt beantwortet werden?
  • Welches soziale oder ökologische Problem adressiert ihr mit eurem Produkt und/oder eurer Dienstleistung?
  • Inwiefern ist das identifizierte Problem gesamtgesellschaftlich relevant und eure Lösung geeignet, die Ursache des Problems zu bekämpfen?
  • Welche Wirkung möchtet ihr erzielen? Welchen Beitrag könnt ihr zur Erreichung eines oder mehrerer der SDGs leisten?
  • Wie soll die Gemeinwohlorientierung langfristig in eurem Unternehmen verankert werden?
  • Worin liegt die (soziale) Innovation eures Produktes und/oder eurer Dienstleistung im Vergleich zum Wettbewerb und zu bereits bestehenden Lösungen?
  • Wie ist der aktuelle Stand der Produktentwicklung und des geplanten Markteintritts?
  • Mit welchem Team möchtet ihr das Projekt umsetzen und wie ist das Unternehmen (voraussichtlich) aufgestellt (z.B. Gesellschafterstruktur, Gründungsdatum, …)?
  • Habt ihr bereits Feedback zu eurem Produkt oder eurer Dienstleistung erhalten?
Kann ich Unterlagen in englischer Sprache einreichen?

Ihr könnt uns eure Bewerbungsunterlagen sowohl auf Englisch, als auch auf Deutsch schicken. Der etwaige Antragsprozess findet allerdings in deutscher Sprache statt. Die Präsentation vor dem Vergabeausschuss kann in englischer Sprache stattfinden. 

Aus welchen Mitgliedern setzt sich der Vergabeausschuss zusammen?

Im Vergabeausschuss von InnoImpact sind unter anderem die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation, Northern Business School Hamburg, Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg (GovTechHH), GLS Bank, SMY Ventures GmbH, Hacker School gGmbH, SEND e.V., und Leuphana Universität Lüneburg vertreten.

Wie viel Zeit muss ich vom ersten Kontakt bis zum möglichen Bewilligungsbescheid einrechnen?

Von der Einreichung der Bewerbungsunterlagen bis zum möglichen Bewilligungsbescheid bzw. Förderbeginn sind mindestens drei Monate einzuplanen. Hintergrund: Der Vergabeausschuss tagt ungefähr alle 12 Wochen, um über die Projekte der Antragsteller zu entscheiden. Die Erstellung eines vollständigen Antrags inklusive der Anlagen dauert in der Regel ebenfalls einige Wochen. Bei starker Nachfrage nach dem Förderprogramm kann es darüber hinaus zu natürlichen Wartezeiten kommen.

Ich habe die Antragsunterlagen für InnoImpact über einen Gründungsberater oder auf anderem Wege erhalten. Kann ich diese nun ausfüllen und direkt an Euch senden?

Solltet ihr die Antragsunterlagen über Dritte erhalten haben, so möchten wir euch bitten, auf eine Zusendung per Mail zu verzichten und den oben beschriebenen Prozess einzuhalten. Um die Förderfähigkeit eures Geschäftsmodells schnell beurteilen zu können, benötigen wir von euch zunächst nur die oben genannte Projektbeschreibung sowie ein aussagekräftiges Pitch Deck. Erst wenn wir zu dem Schluss kommen, dass euer Projekt zu dem InnoImpact Programm passen könnte, gehen wir gemeinsam mit euch die nächsten Schritte.

Kann ich das InnoImpact-Programm mit anderen Förderprogrammen der IFB Innovationsstarter kombinieren?

Die Förderprogramme InnoImpact, InnoFounder, InnoRampUp und InnoFinTech sind nicht kombinierbar – lediglich die Förderung durch eines der genannten Programme ist möglich.