Corona Recovery Fonds
Risikokapital für Exit-orientierte innovative Hamburger Startups
Antragsfrist abgelaufen am 31.05.2022
Wir bieten mit dem Corona Recovery Fonds (CRF) Risikokapitalfinanzierungen für Exit-orientierte innovative Startups, die infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg und des Bundes / der KfW stellt der CRF Kapital bereit, um den Unternehmen das Überleben in der Krise und den erfolgreichen Neustart zu ermöglichen.
Wen fördern wir?
Gefördert werden Exit-orientierte innovative Startups. Als Exit-orientiert gilt ein Unternehmen, wenn es sich über Risikokapital finanziert (z.B. von Business Angels und VC-Fonds) und sein Verkauf (ganz oder in Teilen) oder die Veräußerung wesentlicher betriebsnotwendiger Vermögenswerte oder ein Börsengang angestrebt wird. Sollte Ihr Unternehmen nicht Exit-orientiert sein, empfehlen wir, die Webseite der BTG Hamburg zu prüfen, denn die BTG fördert mit dem CRF nicht Exit-orientierte Unternehmen.
Wir investieren in:
- technologisch innovative Startups und
- junge, innovative Unternehmen mit nicht-technologischen Produkt‑, Dienstleistungs‑, Prozess- und Geschäftsmodellinnovationen
mit Sitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg, bis maximal 75 Mio. € Jahresumsatz.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die sich am 31.12.2019 in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO befanden. Abweichend davon können CRF-Mittel für kleine und Kleinstunternehmen (im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014) gewährt werden, die sich am 31. Dezember 2019 bereits in Schwierigkeiten befanden, sofern diese Unternehmen nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens nach nationalem Recht sind und sie weder Rettungsbeihilfen noch Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben. Kleine und Kleinstunternehmen im Sinne der genannten Verordnung sind in Artikel 2 beschrieben. Hiernach setzt sich die Kategorie der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein kleines Unternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt. Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein Kleinstunternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.
Öffentliche Unternehmen sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.
Was fördern wir?
Wir stärken die Eigenkapitalausstattung, um die Unternehmensfinanzierung (Investitionen, Betriebsmittel, Personalkosten etc.) sicher zu stellen.
Fördervoraussetzungen
Gefördert werden Unternehmen
- die infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind,
- bei denen es sich um Kapitalgesellschaften handelt,
- die in der Regel nach dem 01.03.2010 gegründet wurden (es gilt das Datum des Eintrags im Handelsregister),
- die Exit-orientiert sind,
- deren Geschäftsmodell auf einer eigens entwickelten technologischen Innovation oder einer nicht-technologischen Produkt‑, Dienstleistungs‑, Prozess- und Geschäftsmodellinnovation basiert,
- die nicht im Mehrheitsbesitz (über 50 % der Anteile oder der Stimmrechte) eines anderen Unternehmens (ausgenommen sind Investmentvehikel, die regelmäßig jeweils zu 100 % im Besitz eines mittelbaren Anteilseigners/Gründers sind) sind,
- die sich, soweit nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt gegründet, vor der Corona-Krise wirtschaftlich aussichtsreich entwickelt haben,
- die unter Berücksichtigung der beantragten Förderung eine gute wirtschaftliche Perspektive aufweisen und
- die ein privates Co-Investment von mindestens 25.000,00 EUR mitbringen (vgl. Förderkonditionen).
Förderkonditionen
Unsere Finanzierung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung und beträgt maximal 500.000 EUR pro Finanzierungsrunde. Bei mehreren Finanzierungsrunden mit einem Abstand von mindestens drei Monaten kann die Förderung insgesamt bis zu 800.000 EUR pro Unternehmen betragen. Wir engagieren uns regelmäßig gemeinsam mit privaten Investoren zu möglichst gleichen wirtschaftlichen Konditionen. Im Fall eines Exits oder von Ausschüttungen sind unsere Beteiligungen wirtschaftlich gleich gestellt wie die privaten Co-Investments.
Für den Fall, dass ein privates Co-Investment in der geforderten Größenordnung nicht erbracht werden kann, wird auf die stillen Beteiligungen für nicht Exit-orientierte Unternehmen der BTG Hamburg (www.btg-hamburg.de) und die sonstigen Startup-Förderprogramme der IFB Innovationsstarter GmbH verwiesen.
Je nach Art des privaten Co-Investments beteiligt sich der CRF mit folgenden Anteilen an der Gesamtfinanzierung:
- Bei internen Co-Investments (Gesamtinvestitionssumme des Co-Investments wird mehrheitlich von Bestandsinvestoren / Gesellschaftern getragen) übernimmt der CRF max. 67 % der Gesamtfinanzierungssumme. Der CRF investiert also maximal das Doppelte des Co-Investments.
- Bei externen Co-Investments (Gesamtinvestitionssumme des Co-Investments wird mehrheitlich von externen Investoren getragen) übernimmt der CRF max. 75 % der Gesamtfinanzierungssumme. Der CRF investiert also maximal das Dreifache des Co-Investments.
Das private Co-Investment muss mindestens 25.000 Euro in Geld betragen. Als Co-Investment werden auch solche Finanzierungsrunden verstanden, die ab dem 01.03.2020 vertraglich abgeschlossen wurden und die zum Zeitpunkt der Beantragung einer CRF-Finanzierung weniger als 6 Monate zurückliegen. Der CRF ist in solchen Fällen grundsätzlich bereit, bereits erfolgte Finanzierungsrunden im Sinne eines Second Closing zu vervollständigen bzw. aufzufüllen.
Eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist nicht vorgesehen.
Die Förderung stellt eine Kleinbeihilfe nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 dar, die auf der Grundlage des „Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“ (ABl. der EU C 91I vom 20.03.2020, zuletzt geändert ABl. der EU C 34 vom 01.02.2021) von der Europäischen Kommission genehmigt wurde (Entscheidung der Europäischen Kommission SA.56790 (2020/N) vom 24.03.2020, zuletzt SA.61744 vom 12.02.2021).
Weitere Informationen zu den Förderkonditionen entnehmen Sie bitte der Programminformation sowie unserem Mustervertrag Stille Beteiligung (Änderungen vorbehalten) im Download-Bereich.
So funktioniert das Antragsverfahren
Antragsformulare sind im Download-Bereich dieser Seite erhältlich. Die weiteren einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular. Anträge auf Förderung sind digital als unterschriebene PDF-Datei (Ausdrucken, Unterschreiben, Einscannen) per E‑Mail an folgende Adresse zu senden: crf@innovationsstarter.com.
Wir, das Team der IFB Innovationsstarter GmbH, prüfen Ihren Antrag und entscheiden über eine Förderung. Sollten wir dafür weiterführende Informationen benötigen, melden wir uns bei Ihnen.
Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben, empfehlen wir Ihnen, sich die FAQs im Download-Bereich anzusehen.
Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?
Es sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antragsformular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben
- Anlage 1: Aktuelles Pitchdeck
- Anlage 2: Aktueller Captable (verwenden Sie ausschließlich unser Muster)
- Anlage 3: Übersicht privates Co-Investment (verwenden Sie ausschließlich unser Muster)
- Anlage 4: Finanzplanung (GuV und Liquiditätsplanung 2020 – 2022, verwenden Sie ausschließlich unser Muster)
- Anlage 5: Handelsregisterauszug (aktuell und chronologisch) und, sofern Unternehmenssitz nicht in Hamburg, Gewerbeanmeldung für Hamburger Betriebsstätte
- Anlage 6: Gesellschafterliste inkl. Höhe des jeweiligen Geschäftsanteils
- Anlage 7: Lebensläufe des Managementteams
- Anlage 8: Zahlenmäßige Übersicht Unternehmensentwicklung von Gründung bis Antragstellung inkl. KPIs (vgl. FAQ)
- Anlage 9: (Geprüfter) Jahresabschluss 2019 & 2020 (sofern vorhanden, alternativ BWA und SuSa 12/2019 & 12/2020), sowie eine aktuelle BWA und SuSa inkl. OPOS-Liste 2021
Bevor Sie den Antrag abschicken
Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu ermöglichen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Antrag die folgenden Anforderungen erfüllt, bevor Sie ihn abschicken:
- Sämtliche im eigentlichen Antrag auszufüllenden Felder sind vollständig befüllt und bei den Auswahlfeldern haben Sie eine Auswahl getroffen
- Der Antrag ist rechtsgültig unterschrieben
- Sämtliche Anlagen unter Verwendung unserer Muster (s. o.) sind vollständig vorhanden
- Sie haben die FAQ im Download-Bereich beachtet
Anträge, die vorstehende Kriterien nicht erfüllen, werden aufgrund der großen Nachfrage nur stark verzögert bearbeitet werden können.
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Ansprechpartner

Beteiligungsmanagerin CRF
Gundel Bergknecht
Telefon +49 40 65798059–73

Beteiligungsmanager CRF
Thorben Koop
Telefon +49 40 6579 8059 ‑72
E‑Mail Koop@innovationsstarter.com
Download der Antragsunterlagen
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