Corona Recovery Fonds

Risi­ko­ka­pi­tal für Exit-ori­en­tier­te inno­va­ti­ve Ham­bur­ger Startups

Antrags­frist abge­lau­fen am 31.05.2022

Wir bie­ten mit dem Coro­na Reco­very Fonds (CRF) Risi­ko­ka­pi­tal­fi­nan­zie­run­gen für Exit-ori­en­tier­te inno­va­ti­ve Start­ups, die infol­ge der Coro­na-Kri­se in Schwie­rig­kei­ten gera­ten sind. Aus Mit­teln der Frei­en und Han­se­stadt Ham­burg und des Bun­des / der KfW stellt der CRF Kapi­tal bereit, um den Unter­neh­men das Über­le­ben in der Kri­se und den erfolg­rei­chen Neu­start zu ermöglichen.

Wen fördern wir?

Geför­dert wer­den Exit-ori­en­tier­te inno­va­ti­ve Start­ups. Als Exit-ori­en­tiert gilt ein Unter­neh­men, wenn es sich über Risi­ko­ka­pi­tal finan­ziert (z.B. von Busi­ness Angels und VC-Fonds) und sein Ver­kauf (ganz oder in Tei­len) oder die Ver­äu­ße­rung wesent­li­cher betriebs­not­wen­di­ger Ver­mö­gens­wer­te oder ein Bör­sen­gang ange­strebt wird. Soll­te Ihr Unter­neh­men nicht Exit-ori­en­tiert sein, emp­feh­len wir, die Web­sei­te der BTG Ham­burg zu prü­fen, denn die BTG för­dert mit dem CRF nicht Exit-ori­en­tier­te Unternehmen.

Wir inves­tie­ren in:

  • tech­no­lo­gisch inno­va­ti­ve Start­ups und
  • jun­ge, inno­va­ti­ve Unter­neh­men mit nicht-tech­no­lo­gi­schen Produkt‑, Dienstleistungs‑, Pro­zess- und Geschäftsmodellinnovationen

mit Sitz oder wesent­li­cher Betriebs­stät­te in Ham­burg, bis maxi­mal 75 Mio. € Jahresumsatz.

Aus­ge­schlos­sen von der För­de­rung sind Unter­neh­men, die sich am 31.12.2019 in Schwie­rig­kei­ten gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO befan­den. Abwei­chend davon kön­nen CRF-Mit­tel für klei­ne und Kleinst­un­ter­neh­men (im Sin­ne des Anhangs I der Ver­ord­nung (EU) Nr. 651/2014) gewährt wer­den, die sich am 31. Dezem­ber 2019 bereits in Schwie­rig­kei­ten befan­den, sofern die­se Unter­neh­men nicht Gegen­stand eines Insol­venz­ver­fah­rens nach natio­na­lem Recht sind und sie weder Ret­tungs­bei­hil­fen noch Umstruk­tu­rie­rungs­bei­hil­fen erhal­ten haben. Klei­ne und Kleinst­un­ter­neh­men im Sin­ne der genann­ten Ver­ord­nung sind in Arti­kel 2 beschrie­ben. Hier­nach setzt sich die Kate­go­rie der Kleinst­un­ter­neh­men sowie der klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU) aus Unter­neh­men zusam­men, die weni­ger als 250 Per­so­nen beschäf­ti­gen und die ent­we­der einen Jah­res­um­satz von höchs­tens 50 Mio. EUR erzie­len oder deren Jah­res­bi­lanz­sum­me sich auf höchs­tens 43 Mio. EUR beläuft. Inner­halb der Kate­go­rie der KMU wird ein klei­nes Unter­neh­men als ein Unter­neh­men defi­niert, das weni­ger als 50 Per­so­nen beschäf­tigt und des­sen Jah­res­um­satz bezie­hungs­wei­se Jah­res­bi­lanz 10 Mio. EUR nicht über­steigt. Inner­halb der Kate­go­rie der KMU wird ein Kleinst­un­ter­neh­men als ein Unter­neh­men defi­niert, das weni­ger als 10 Per­so­nen beschäf­tigt und des­sen Jah­res­um­satz bezie­hungs­wei­se Jah­res­bi­lanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.

Öffent­li­che Unter­neh­men sind eben­falls von der För­de­rung ausgeschlossen.

Was fördern wir?

Wir stär­ken die Eigen­ka­pi­tal­aus­stat­tung, um die Unter­neh­mens­fi­nan­zie­rung (Inves­ti­tio­nen, Betriebs­mit­tel, Per­so­nal­kos­ten etc.) sicher zu stellen.

Fördervoraussetzungen

Geför­dert wer­den Unternehmen

  • die infol­ge der Coro­na-Kri­se in Schwie­rig­kei­ten gera­ten sind,
  • bei denen es sich um Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten handelt,
  • die in der Regel nach dem 01.03.2010 gegrün­det wur­den (es gilt das Datum des Ein­trags im Handelsregister),
  • die Exit-ori­en­tiert sind,
  • deren Geschäfts­mo­dell auf einer eigens ent­wi­ckel­ten tech­no­lo­gi­schen Inno­va­ti­on oder einer nicht-tech­no­lo­gi­schen Produkt‑, Dienstleistungs‑, Pro­zess- und Geschäfts­mo­del­lin­no­va­ti­on basiert,
  • die nicht im Mehr­heits­be­sitz (über 50 % der Antei­le oder der Stimm­rech­te) eines ande­ren Unter­neh­mens (aus­ge­nom­men sind Invest­ment­ve­hi­kel, die regel­mä­ßig jeweils zu 100 % im Besitz eines mit­tel­ba­ren Anteilseigners/Gründers sind) sind,
  • die sich, soweit nicht erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt gegrün­det, vor der Coro­na-Kri­se wirt­schaft­lich aus­sichts­reich ent­wi­ckelt haben,
  • die unter Berück­sich­ti­gung der bean­trag­ten För­de­rung eine gute wirt­schaft­li­che Per­spek­ti­ve auf­wei­sen und
  • die ein pri­va­tes Co-Invest­ment von min­des­tens 25.000,00 EUR mit­brin­gen (vgl. Förderkonditionen).

Förderkonditionen

Unse­re Finan­zie­rung erfolgt in Form einer stil­len Betei­li­gung und beträgt maxi­mal 500.000 EUR pro Finan­zie­rungs­run­de. Bei meh­re­ren Finan­zie­rungs­run­den mit einem Abstand von min­des­tens drei Mona­ten kann die För­de­rung ins­ge­samt bis zu 800.000 EUR pro Unter­neh­men betra­gen. Wir enga­gie­ren uns regel­mä­ßig gemein­sam mit pri­va­ten Inves­to­ren zu mög­lichst glei­chen wirt­schaft­li­chen Kon­di­tio­nen. Im Fall eines Exits oder von Aus­schüt­tun­gen sind unse­re Betei­li­gun­gen wirt­schaft­lich gleich gestellt wie die pri­va­ten Co-Investments.

Für den Fall, dass ein pri­va­tes Co-Invest­ment in der gefor­der­ten Grö­ßen­ord­nung nicht erbracht wer­den kann, wird auf die stil­len Betei­li­gun­gen für nicht Exit-ori­en­tier­te Unter­neh­men der BTG Ham­burg (www.btg-hamburg.de) und die sons­ti­gen Start­up-För­der­pro­gram­me der IFB Inno­va­ti­ons­star­ter GmbH verwiesen.

Je nach Art des pri­va­ten Co-Invest­ments betei­ligt sich der CRF mit fol­gen­den Antei­len an der Gesamtfinanzierung:

  • Bei inter­nen Co-Invest­ments (Gesamt­in­ves­ti­ti­ons­sum­me des Co-Invest­ments wird mehr­heit­lich von Bestands­in­ves­to­ren / Gesell­schaf­tern getra­gen) über­nimmt der CRF max. 67 % der Gesamt­fi­nan­zie­rungs­sum­me. Der CRF inves­tiert also maxi­mal das Dop­pel­te des Co-Investments.
  • Bei exter­nen Co-Invest­ments (Gesamt­in­ves­ti­ti­ons­sum­me des Co-Invest­ments wird mehr­heit­lich von exter­nen Inves­to­ren getra­gen) über­nimmt der CRF max. 75 % der Gesamt­fi­nan­zie­rungs­sum­me. Der CRF inves­tiert also maxi­mal das Drei­fa­che des Co-Investments.

Das pri­va­te Co-Invest­ment muss min­des­tens 25.000 Euro in Geld betra­gen. Als Co-Invest­ment wer­den auch sol­che Finan­zie­rungs­run­den ver­stan­den, die ab dem 01.03.2020 ver­trag­lich abge­schlos­sen wur­den und die zum Zeit­punkt der Bean­tra­gung einer CRF-Finan­zie­rung weni­ger als 6 Mona­te zurück­lie­gen. Der CRF ist in sol­chen Fäl­len grund­sätz­lich bereit, bereits erfolg­te Finan­zie­rungs­run­den im Sin­ne eines Second Clo­sing zu ver­voll­stän­di­gen bzw. aufzufüllen.

Eine per­sön­li­che Haf­tung der Gesell­schaf­ter ist nicht vorgesehen.

Die För­de­rung stellt eine Klein­bei­hil­fe nach der Bun­des­re­ge­lung Klein­bei­hil­fen 2020 dar, die auf der Grund­la­ge des „Befris­te­ter Rah­men für staat­li­che Bei­hil­fen zur Stüt­zung der Wirt­schaft ange­sichts des der­zei­ti­gen Aus­bruchs von COVID-19“ (ABl. der EU C 91I vom 20.03.2020, zuletzt geän­dert ABl. der EU C 34 vom 01.02.2021) von der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on geneh­migt wur­de (Ent­schei­dung der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on SA.56790 (2020/N) vom 24.03.2020, zuletzt SA.61744 vom 12.02.2021).

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den För­der­kon­di­tio­nen ent­neh­men Sie bit­te der Pro­gramm­in­for­ma­ti­on sowie unse­rem Mus­ter­ver­trag Stil­le Betei­li­gung (Ände­run­gen vor­be­hal­ten) im Download-Bereich.

So funktioniert das Antragsverfahren

Antrags­for­mu­la­re sind im Down­load-Bereich die­ser Sei­te erhält­lich. Die wei­te­ren ein­zu­rei­chen­den Unter­la­gen erge­ben sich aus dem Antrags­for­mu­lar. Anträ­ge auf För­de­rung sind digi­tal als unter­schrie­be­ne PDF-Datei (Aus­dru­cken, Unter­schrei­ben, Ein­scan­nen) per E‑Mail an fol­gen­de Adres­se zu sen­den: crf@innovationsstarter.com.

Wir, das Team der IFB Inno­va­ti­ons­star­ter GmbH, prü­fen Ihren Antrag und ent­schei­den über eine För­de­rung. Soll­ten wir dafür wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen benö­ti­gen, mel­den wir uns bei Ihnen.

Wenn Sie Fra­gen zur Antrag­stel­lung haben, emp­feh­len wir Ihnen, sich die FAQs im Down­load-Bereich anzusehen.

Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?

Es sind fol­gen­de Unter­la­gen einzureichen:

  • Antrags­for­mu­lar voll­stän­dig aus­ge­füllt und rechts­ver­bind­lich unterschrieben
  • Anla­ge 1: Aktu­el­les Pitchdeck
  • Anla­ge 2: Aktu­el­ler Cap­ta­ble (ver­wen­den Sie aus­schließ­lich unser Muster)
  • Anla­ge 3: Über­sicht pri­va­tes Co-Invest­ment (ver­wen­den Sie aus­schließ­lich unser Muster)
  • Anla­ge 4: Finanz­pla­nung (GuV und Liqui­di­täts­pla­nung 2020 – 2022, ver­wen­den Sie aus­schließ­lich unser Muster)
  • Anla­ge 5: Han­dels­re­gis­ter­aus­zug (aktu­ell und chro­no­lo­gisch) und, sofern Unter­neh­mens­sitz nicht in Ham­burg, Gewer­be­an­mel­dung für Ham­bur­ger Betriebsstätte
  • Anla­ge 6: Gesell­schaft­er­lis­te inkl. Höhe des jewei­li­gen Geschäftsanteils
  • Anla­ge 7: Lebens­läu­fe des Managementteams
  • Anla­ge 8: Zah­len­mä­ßi­ge Über­sicht Unter­neh­mens­ent­wick­lung von Grün­dung bis Antrag­stel­lung inkl. KPIs (vgl. FAQ)
  • Anla­ge 9: (Geprüf­ter) Jah­res­ab­schluss 2019 & 2020 (sofern vor­han­den, alter­na­tiv BWA und SuSa 12/2019 & 12/2020), sowie eine aktu­el­le BWA und SuSa inkl. OPOS-Lis­te 2021

Bevor Sie den Antrag abschicken

Um eine zügi­ge Bear­bei­tung Ihres Antrags zu ermög­li­chen, stel­len Sie bit­te sicher, dass Ihr Antrag die fol­gen­den Anfor­de­run­gen erfüllt, bevor Sie ihn abschicken:

  • Sämt­li­che im eigent­li­chen Antrag aus­zu­fül­len­den Fel­der sind voll­stän­dig befüllt und bei den Aus­wahl­fel­dern haben Sie eine Aus­wahl getroffen
  • Der Antrag ist rechts­gül­tig unterschrieben
  • Sämt­li­che Anla­gen unter Ver­wen­dung unse­rer Mus­ter (s. o.) sind voll­stän­dig vorhanden
  • Sie haben die FAQ im Down­load-Bereich beachtet

Anträ­ge, die vor­ste­hen­de Kri­te­ri­en nicht erfül­len, wer­den auf­grund der gro­ßen Nach­fra­ge nur stark ver­zö­gert bear­bei­tet wer­den können.

Soll­ten Sie Pro­ble­me beim Down­load der .xlsx-Datei­en haben, wech­seln Sie bit­te den Brow­ser und ver­su­chen es erneut.

Ansprechpartner

Betei­li­gungs­ma­na­ge­rin CRF

Gundel Bergknecht

Tele­fon +49 40 65798059–73

Betei­li­gungs­ma­na­ger CRF

Thorben Koop

Tele­fon +49 40 6579 8059 ‑72

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.